Brexit: Unternehmen prüfen Möglichkeiten und überarbeiten bisherige Verträge! Anwälte informieren!

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Durch den Brexit müssen zahlreiche Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften Vorbereitungen treffen, um beim EU-Austritt vorbereitet zu sein, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

„So müssen z.B. nicht nur zahlreiche Verträge angepasst werden, sondern Unternehmen, die sich zukünftig in Deutschland ansiedeln wollen, müssen ebenfalls zahlreiche Maßnahmen ergreifen, wie z.B. nicht nur die Suche nach geeigneten Geschäftsräumen, Firmengründungen, Vertragsgestaltungen, Arbeitsverträgen, aber auch regulatorische Erfordernisse wie z.B. eine eventuell erforderliche BaFin-Erlaubnis müssen beachtet werden,“ so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), Immobilienökonom (ebs), von Dr. Späth & Partner.

So prüfen diverse Unternehmen, vorwiegend aus dem Finanzdienstleistungsbereich, gegenwärtig nicht nur den Umzug nach Frankfurt, sondern auch nach Berlin, denn die Hauptstadt ist ebenfalls sehr attraktiv für Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungsbereich.

Hierbei sollten Unternehmen berücksichtigen, dass unter Umständen auch regulatorische Erfordernisse nach dem Kreditwesengesetz eingehalten werden müssen, sondern auch unter Umständen die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) bestimmte Vorgaben machen kann, die untere Umständen eingehalten werden müssen.

Auch für grenzüberschreitend von Deutschland zum Vereinigten Königreich tätige Unternehmen bestehen Herausforderungen:

Bisherige Handelsverträge müssen unter Umständen grundlegend überarbeitet werden, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden, denn insbesondere durch die neuen Zoll-Regularien könnte eine umfassende Überarbeitung der alten Verträge erforderlich sein.

Unternehmen und Finanzinstitute sollten daher rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um in Sachen Brexit rechtzeitig gerüstet zu sein.



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