BTW Immobiliengesellschaft mbH: Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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Am 11. Oktober hat das Amtsgericht Mühlhausen auf Eigenantrag der Gesellschaft das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTW Immobiliengesellschaft mbH eröffnet (Az.: IN 130/17). Das Gericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Hamburger BTW Immobiliengesellschaft mbH investiert in Sozialimmobilien wie Alten- und Pflegeheime oder auch betreute Wohnungseinrichtungen. Als Hauptinitiator auf der Vorstands- und Geschäftsführerebene tritt Herr Rolf Haufs auf. Die Gesellschaft beschreibt auf ihrer offiziellen Firmenwebsite Pflegeeinrichtungen als gewinnbringendes Anlageprodukt. Anleger haben sich zu einer Mindesteinlage von 10.000 Euro zzgl. Agio bei einer Laufzeit von acht Jahren als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Die Ausschüttungen sollten in Höhe von sieben Prozent erfolgen und die Rückzahlung zum Nominalwert zzgl. etwa zehn Prozent Gewinnausschüttung.

Im Internet kursieren jedoch seit einigen Monaten Beschwerden von möglichen Anlegern der BTW Immobiliengesellschaft: „Sehr unseriös, vermutlich sogar betrügerische Absichten. Habe in Pflegeimmobilien investiert und Vertrag zum Dezember 2015 gekündigt. Bis heute kein Geld gesehen, sogar Ausschüttungen nicht komplett ausbezahlt.“

Auch ein anderer möglicher Anleger schreibt: „Reagieren nicht warte ebenfalls schon lange auf mein Geld.“

Möglichkeiten der Anleger

Anleger sollten ihre Forderungen bei Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens zunächst form- und fristgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. In den seltensten Fällen kann die erzielte Insolvenzmasse sämtliche Forderungen bedienen. Deshalb wird geraten, anwaltlichen Rat einzuholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Sollten Anlageberater und Vermittler ihre Informations- und Aufklärungspflichten missachtet haben, könnten betroffene Anleger ihre Ansprüche gegebenenfalls geltend machen.

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