Bud Spencer und Terence Hill: Abmahnung wegen Bildnutzung – Kanzlei Meidert & Kollegen mahnt ab

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Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund zweier Abmahnungen der Kanzlei Meidert & Kollegen im Auftrag der Firma Plattfuss Vertriebs GmbH (Bud Spencer) sowie der Paloma Productions Media und Marketing GmbH (Terence Hill) beauftragt.

Die Abmahnungen werden unter anderem wegen der unzulässigen Nutzung eines Bildnisses von Bud Spencer bzw. Terence Hill ausgesprochen.

Bei der Plattfuss Vertriebs GmbH handelt es sich um die exklusive Lizenznehmerin von Herrn Carlo Pedersoli, besser bekannt als Bud Spencer. Der Sohn von Herrn Carlo Pedersoli, Herr Giuseppe Pedersoli, hat zudem die Plattfuss Vertriebs GmbH dazu befugt, gegen widerrechtliche Verwendungen des Bildes von Bud Spencer vorzugehen.

Bei der Paloma Productions Media und Marketing GmbH handelt es sich um die exklusive Lizenznehmerin von Herrn Terence Girotti Hill, besser bekannt als Terence Hill. Die Paloma Productions Media und Marketing GmbH sei die exklusive Lizenznehmerin von Terence Hill und dazu befugt, gegen widerrechtliche Verwendungen des Bildes von Terence Hill vorzugehen.

Aufgrund eines Angebotes unserer Mandantschaft über eBay Kleinanzeigen wird ihr vorgeworfen, die Namen Bud Spencer bzw. Terence Hill sowie ein Foto der jeweiligen Personen zur Bewerbung mangels Lizenz rechtswidrig genutzt zu haben.

Aufgrund der vermeintlichen Rechtsverletzung werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, ein Lizenzschadensersatz in Höhe von 255,00 € sowie die Kostenerstattung für die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 672,60 € geltend gemacht.

Abmahnung erhalten – was tun?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie sich vergegenwärtigen, dass eine Abmahnung in gewisser Weise als Vorstufe zu einem gerichtlichen Verfahren angesehen werden kann. Daher ist es wichtig, auf ein Abmahnschreiben spezialisiert zu reagieren. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz vertritt seit Jahren Personen aus dem gesamten Bundesgebiet, die abgemahnt worden sind. Wir kennen daher das zielführende Vorgehen je nach Sachlage gut. Was in Ihrem Fall zu unternehmen ist, richtet sich nach den konkreten Gegebenheiten in Ihrem Einzelfall. Gerne bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall an. Senden Sie uns dazu einfach Ihr Abmahnschreiben per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unter 02307-17062 an.

Wir haben wichtige Grundregeln für Abgemahnte zusammengestellt:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge- Bleiben Sie ruhig

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Ihre Vorteile:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung- Persönliche und enge Beratung und Betreuung- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an- Bundesweite Vertretung- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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