Bürgschaft bei Bank unterschrieben? Fachanwalt zeigt Wege zur Abwehr
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Bürgschaften im Geschäftsleben – rechtzeitig handeln lohnt sich
Viele Unternehmer oder Angehörige von Geschäftsführern und Gesellschaftern sehen sich plötzlich mit der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft konfrontiert – häufig in wirtschaftlich angespannten Situationen. Gerade im geschäftlichen Bereich werden Bürgschaften häufig schnell unterzeichnet, oft ohne rechtliche Prüfung oder fundierte Beratung. Doch: Eine Bürgschaft ist nicht in jedem Fall wirksam – und es bestehen rechtliche Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.
Anfechtung von Bürgschaften möglich
Insbesondere dann, wenn eine Bürgschaft unter Druck, ohne ausreichende Information oder bei krassem wirtschaftlichem Ungleichgewicht übernommen wurde, kann sie sittenwidrig und damit unwirksam sein. Auch formale Mängel, die fehlende Schriftform oder eine fehlerhafte Klausel in einem Bürgschaftsformular können zur Unwirksamkeit führen. Ein erfahrener Fachanwalt kann prüfen, ob eine Anfechtung der Bürgschaft in Betracht kommt.
Zeitgewinn und Vermeidung eines Titels
Wer rechtzeitig reagiert, kann nicht nur eine drohende Vollstreckung verhindern, sondern häufig auch wertvolle Zeit gewinnen – etwa für Verhandlungen oder eine wirtschaftliche Sanierung. Ziel ist oft die Vermeidung eines Titels oder die Entwicklung einer Vergleichslösung, die für alle Seiten tragbar ist.
Rechtliche Grenzen der Bürgschaft – auch bei sogenannten Globalbürgschaften
Auch wenn Bürgschaften auf „alle bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche“ bezogen werden, bedeutet das nicht, dass sie unbegrenzt gelten. Eine solche Formulierung verstößt gegen das Transparenzgebot (§ 307 BGB) und ist unwirksam, wie der Bundesgerichtshof bereits 1999 entschieden hat (BGH, Urteil vom 28.10.1999 – IX ZR 364/97).
Die Rechtsprechung betont: Umfang und Zweck einer Bürgschaft müssen sich klar und bestimmt aus der Urkunde ergeben. Eine pauschale Haftung für spätere Verbindlichkeiten, zu deren Entstehung der Bürge keinen Einfluss hatte, ist unzulässig. Das gilt auch bei Globalbürgschaften für Geschäftskredite, wie der Bundesgerichtshof und verschiedene Oberlandesgerichte mehrfach entschieden haben.
Fazit: Fachanwaltliche Prüfung schützt vor Fehlgriffen
Auch scheinbar eindeutige Bürgschaftserklärungen können rechtlich angreifbar sein. Eine frühzeitige Überprüfung durch einen Fachanwalt kann nicht nur Zahlungsverpflichtungen abwehren, sondern auch Zeit gewinnen und in vielen Fällen einen rechtskräftigen Titel verhindern – sei es durch klare Abwehr oder strategische Vergleichslösungen.
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt Betroffenen, im Zweifel keine Verpflichtungen anzuerkennen und umgehend die rechtliche Ausgangslage prüfen zu lassen. Denn in vielen Fällen bestehen aussichtsreiche Verteidigungsstrategien, um sich gegen die Inanspruchnahme zur Wehr zu setzen.
Über mich – Ihr Anwalt bei Bürgschaftsfragen mit der Bank
Ich bin seit über 20 Jahren als Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig – mit dem klaren Fokus, Menschen vor ungerechtfertigten Forderungen und Risiken zu schützen, die ihnen oft erst im Nachhinein bewusst werden.
Gerade bei Bürgschaften gegenüber Banken – sei es im geschäftlichen oder privaten Bereich – berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht habe ich in zahlreichen Fällen erfolgreich Bürgschaftsansprüche abgewehrt – sei es wegen Formmängeln, Sittenwidrigkeit, fehlender Transparenz oder unklarer Klauseln.
Was mich auszeichnet:
Praxisorientierte, durchsetzungsstarke Beratung
Umfassende Erfahrung mit Bank-AGB und Sicherheitenrecht
Individuelle Verteidigungsstrategien gegen Bürgschaftsforderungen
Verhandlungsgeschick zur Vermeidung gerichtlicher Titel
Ich bin überzeugt: Wer rechtzeitig prüft, erspart sich viel – vor allem Zeit, Geld und nervenaufreibende Verfahren. Deshalb lohnt es sich, eine Bürgschaft nicht vorschnell zu akzeptieren, sondern anwaltlich überprüfen zu lassen. Viele Klauseln halten der aktuellen Rechtsprechung nicht stand.
Ich helfe Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren – mit juristischem Know-how, wirtschaftlichem Verständnis und strategischem Blick.
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Ich freue mich, für Ihr gutes Recht zu streiten.
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