Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Fokus

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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen: Die BaFin ist nichts anderes als ein zahnloser Tiger. Der Bundestag diskutiert über die Verbesserung des Anlegerschutzes auf dem Kapitalmarkt und zielt auf mehr Kompetenz für die BaFin ab.

Helge Petersen: „Die BaFin nutzt ihre satzungsgemäßen Kompetenzen nicht aus. Wenn dort festgeschrieben ist, dass sie zwar nicht im Einzelfall, sondern erst bei einem systematischen Fehlverhalten eingreifen darf, frage ich mich, warum die BaFin bezüglich der tausendfachen Falschberatung der Postbank nicht eingreift. Wenn nicht dort, wo dann?“

In zahlreichen Briefen an die BaFin zeigt die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen anhand hunderter Mandantenfälle, vor allem bezogen auf die Postbank, die systematisch erscheinende Falschberatung. Tätig wurde die BaFin nie. „Momentan versteckt sich die Aufsicht noch hinter Ausreden nicht ausreichender Kompetenzen.“, empört sich Fachanwalt Helge Petersen.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden der „kollektive Schutz der Verbraucher“ (Koalitionsvertrag 2013) und die Regulierung des Finanzmarktes auf die Tagesordnung im Bundestag gebracht. Ende April werden die Vorschläge der Arbeitsgruppe Justiz- und Finanzministerium erwartet. Die BaFin mit mehr Ressourcen auszustatten, scheint bei den Abgeordneten die naheliegenste Lösung. Der Kanzleiinhaber Petersen wiederspricht:“ Was sollen mehr Kompetenzen helfen, wenn die, die sie bisher hatten, weitestgehend ungenutzt blieben? Die BaFin ist doch nur ein zahnloser Tiger. Muss es denn erst allen Postbank-Geschädigten ergehen, wie denen, die durch Prokon und S&K ihr Gespartes verloren haben?“

So wusste die Finanzdienstleitungsaufsicht nach eigenen Angaben schon 2009 von der finanziellen Schieflage des Windkraftfinanzierers Prokon und unternahm nichts. Die Schadenssumme beläuft sich nach Medienberichten auf 1,4 Milliarden Euro. Den aufgebrachten Geschädigten gegenüber übernimmt die Aufsicht keine Verantwortung.

Ähnlich die Rolle im S&K-Fall: Bevor das Kontrollorgan einschritt, waren 200 Millionen Euro Anlegerkapital verloren. „Dreieinhalb Jahre nachdem die BaFin auf das Geschäft mit gebrauchten Lebenspolicen aufmerksam wurde, knapp zwei Jahre nachdem die Staatsanwälte der Aufsicht ihren Anfangsverdacht auf Geldwäsche mitgeteilt hatten und knapp ein Jahr nachdem die Staatsanwälte das Treiben der S&K-Chefs mit einer Großrazzia beendeten“ (Quelle: Handelsblatt, 26.03.24), schritten sie ein und entzogen die Zulassung. „Das ist viel zu spät und ich verstehe, dass dieses Verhalten Unverständnis und Wut bei den Geschädigten auslöst“, betont der Fachanwalt Helge Petersen und fragt aufgebracht:“ Was muss passieren, dass sie endlich ihre Satzungsziele ernstnimmt und im Sinne des Verbraucherschutzes handelt? Schon wieder geht es nur zu Lasten der kleinen Anleger.“


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