Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Anästhesisten

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Das Landgericht fällte ein Urteil gegen den Angeklagten, in dem er wegen 51 Fällen von gefährlicher Körperverletzung und Unterschlagung verurteilt wurde. Die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe beträgt zwei Jahre, wobei die Vollstreckung dieser Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Gemäß den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte in seiner Funktion als Oberarzt der Anästhesie in einem Krankenhaus selbst mit dem Hepatitis C-Virus infiziert. Zwischen Februar 2017 und April 2018 infizierte er in 51 Fällen Patientinnen und Patienten während chirurgischer Eingriffe, wobei er eklatant gegen geltende Hygienevorschriften verstieß und dabei in Kauf nahm, diese Infektionen zu verbreiten.

Die Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ergab keinen Rechtsfehler zu Ungunsten des Angeklagten. Folglich wurde die Revision des Angeklagten abgelehnt.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) teilte am Donnerstag mit, dass bei der revisionsgerichtlichen Überprüfung des Urteils kein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt wurde. Als Konsequenz hat der Senat die Revision des Angeklagten abgelehnt. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren für den Arzt gefordert, jedoch später das Urteil akzeptiert, ohne Berufung einzulegen.

Die Vorfälle erstreckten sich über den Zeitraum von Februar 2017 bis April 2018. Während des Prozesses vor dem Landgericht Augsburg legte der Mann ein Geständnis ab. Die Richter gingen davon aus, dass der Mediziner sich selbst bei einem Patienten mit dem Hepatitis C-Virus infiziert hatte, ohne die Krankheit zu bemerken.

Der Hintergrund dieser Vorkommnisse war, dass der Angeklagte aufgrund eigener gesundheitlicher Probleme wiederholt Opiate aus dem Krankenhaus in Donauwörth entwendet und heimlich selbst injiziert hatte.

Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Augsburg - Urteil vom 30. Juni 2023 – 3 KLs 200 Js 137689/18


Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de

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