Gewerbsmäßiger Betrug - Bundesgerichtshof hebt Urteil wegen unzureichender Feststellungen auf

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Der Bundesgerichtshof hat am 19.10.2010 ein Urteil des Landgerichts aufgehoben, da es keine hinreichenden Feststellungen enthielt (BGH- 1 StR 266/10).

Der Tatrichter ist nach Auffassung des Senats verpflichtet, die Verfahrensvoraussetzungen zu prüfen und grundsätzlich so darzulegen, dass sie vom Revisionsgericht nachgeprüft werden können. Soweit zu dieser Überprüfung eine dem Tatrichter obliegende Feststellung von Tatsachen erforderlich ist, hat er diese rechtsfehlerfrei zu treffen und (gegebenenfalls) zu würdigen:

„Das Landgericht hat festgestellt, dass der Angeklagte Mitglied einer Bande war, die sich zusammengeschlossen hatte, um künftig auf Dauer in einer Vielzahl von Fällen unter Beteiligung weiterer Personen ... vorsätzlich Kfz-Unfälle herbeizuführen und diese fingierten Unfallschäden an den Fahrzeugen in betrügerischer Weise gegenüber den jeweiligen Versicherungsgesellschaften abzurechnen, indem sie diesen gegenüber wahrheitswidrig angaben, dass die Schäden bei Verkehrsunfällen verursacht worden waren" (UA S. 6). Das Landgericht hat eine gewerbsmäßige Begehungsweise durch ihn insbesondere deshalb verneint, „weil der Verbleib der Versicherungsleistungen teilweise ungeklärt sei, der Angeklagte in einzelnen Fällen keine direkte Auszahlung erhalten habe, er von den Gutschriften auf seinem Firmenkonto (oder dem Konto seiner Freundin) keine Kenntnis gehabt habe, sein Lohn und seine unregelmäßigen Prämienleistungen nicht aus den Versicherungsleistungen beglichen worden seien und die kostenlose Nutzung von Fahrzeugen nicht auf die Beteiligung am Versicherungsbetrug zurückzuführen sei."

Das Tatgericht darf sich daher nicht darauf beschränken, von den glaubhaft geständigen Einlassungen des Angeklagten auszugehen, sondern muss Feststellungen treffen, die dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglichen, ob die Taten nicht nur bandenmäßig, sondern auch gewerbsmäßig begangen wurden. Verurteilte sollten daher im Zweifel innerhalb von einer Woche Berufung bzw. Revision gegen das Urteil einlegen oder einen spezialisierten Anwalt beauftragen. Häufig ist der Rat eines weiteren Anwalts von Nutzen, auch wenn er bestätigt, dass das Urteil angemessen ist. Die Kosten sind oft geringer als erwartet.


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