Bundesgerichtshof – Rechtsprechungsänderung im Abgasskandal zeichnet sich ab

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Bundesgerichtshof hat am vergangenen Freitag eine Rechtsprechungsänderung im Diesel-Abgasskandal angekündigt und verweist dabei auf die anstehende mündliche Verhandlung am 21. November 2022.

In der Pressemitteilung des BGH heißt es unter anderem, dass im Zuge des Verfahrens auch auf die mit Spannung erwartete Rechtsprechung des EuGH im Verfahren gegen die Mercedes-Benz Group AG (Az. C-10/21) zur Frage der Haftung von Automobilherstellern eingegangen werden soll.  Es sei auch das Bestreben des BGH den Instanzgerichten so bald als möglich im Anschluss an eine Entscheidung des EuGH eine höchstrichterliche Leitlinie an die Hand zu geben. Es ist also mit einem weiteren Wandel in der Rechtsprechung zu rechnen, wenn die Karlsruher Richterinnen und Richter unter anderem zu der Tatbestandswirkung von Rückrufbescheiden des Kraftfahrtbundesamtes verhandeln.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bejaht in seinen Schlussanträgen einen Schadenersatz für Käufer von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form der Rückerstattung des ursprünglichen Kaufpreises bereits dann, wenn der Hersteller des mangelhaften Fahrzeugs fahrlässig gehandelt hat. Sollte der EuGH sich den Forderungen des Generalanwalts per Urteil anschließen (vgl. Schlussanträge v. 02.06.2022 an den EuGH, Rechtssache C-100/21), wären Schadenersatzansprüche für Fahrzeugkäufer gegen die Autohersteller im Abgasskandal künftig wesentlich leichter durchsetzbar, denn vielfach hatten nationale Gerichte das Vorliegen der sog. Sittenwidrigkeit negiert.

Bislang hatten demgemäß deutsche Gerichte sowie der Bundesgerichtshof überwiegend einen Schadenersatzanspruch von Fahrzeugkäufern gegen Autohersteller nur dann zugesprochen, wenn diese das Kraftfahrtbundesamt (KBA) und damit im Ergebnis auch die Käufer vorsätzlich über die verbaute unzulässige Abschalteinrichtung getäuscht hatten. Insbesondere im Fall der sog. „Thermofenster“ haben die Gerichte im Abgasskandal bislang an einem solchen vorsätzlichen und täuschenden Verhalten gezweifelt.


Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob Sie vom „Diesel-Abgasskandal“ betroffen sind und wie wir Sie ggf. bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen können.

Kontaktieren Sie uns!

Foto(s): pixabay.com


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marco Manes LL.M.

Beiträge zum Thema