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Bundesrat gibt grünes Licht für Fernbuslinien

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Ab 2013 erhalten Bahn, Auto und Flugzeug deutschlandweit Konkurrenz. Der Bundesrat hat den Weg für den Fernbuslinienverkehr freigemacht. Damit sollen Reisenden günstigere Ticketpreise zugutekommen.

Nach über siebzig Jahren ist es endlich so weit: Fernbuslinienverkehr wird ab kommendem Jahr auch in Deutschland zugelassen. Bislang waren Fernbuslinien nur in wenigen Ausnahmefällen genehmigt worden. Die Freigabe soll nach dem Willen des Gesetzgebers zu mehr Wettbewerb im Fernverkehr und zu günstigeren Ticketpreisen führen.

Genehmigungsfähigkeit

Gemäß dem Personenbeförderungsgesetz müssen die Länderbehörden Buslinien erst genehmigen. Derzeit wird eine Genehmigung innerhalb Deutschlands meist nicht erteilt, wenn es für die Strecke parallel eine Bahnverbindung gibt. Mit der Neuregelung soll diese Beschränkung zugunsten der Bahn entfallen und Fernbuslinien grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Voraussetzung ist aber, dass die Haltestellen mindestens 50 Kilometer voneinander entfernt sind. Auf diese Weise soll der Nahverkehr, der teilweise staatlich mitfinanziert wird, geschützt werden.

Reisemöglichkeit

Für Reisende erschließt sich für Routen zwischen Städten damit eine weitere Transportalternative, die im Vergleich zum Auto klimafreundlicher sein dürfte. Neben der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit von Fernbuslinien wurde gesetzlich nun ebenfalls verankert, dass bis 2016 jeder neue Fernlinienbus mit mindestens zwei Plätzen für Rollstuhlfahrer ausgestattet ist. Bis spätestens 2019 sollen alle Fernbusse barrierefrei für Rollstuhlfahrer sein.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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