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Bundesverfassungsgericht öffnet dem Widerrufsjoker den Weg zum Bundesgerichtshof

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Derzeit laufen bundesweit tausende von Gerichtsverfahren, in denen sich Bankkunden und Banken über den Widerruf von Kreditverträgen streiten. Meist lehnt die Bank den Widerruf pauschal ab, obwohl viele Einzelfragen bislang höchstrichterlich nicht geklärt sind. Dies führt dazu, dass Rechtsfragen zu gleichen Widerrufsbelehrungen bundesweit bei den zuständigen Gerichten unterschiedlich entschieden werden und dies für den juristischen Laien nur schwer nachvollziehbar ist.

Wer den Rechtsstreit verliert oder gewinnt, hängt oftmals allein davon ab, wo man die Klage eingereicht hat. Um diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen, müsste es ein klärendes Urteil des BGH geben.

Neben Banken, Volksbanken und Sparkassen, die ihre Revision beim BGH zurückziehen oder das Verfahren vor dem BGH mit großzügigen Vergleichen ohne Entscheidung des BGH beenden, gab es auch immer wieder OLGs, welche die Revision zum BGH nicht zugelassen und somit eine Entscheidung des BGH verhindert haben.

Das BVerfG hat nun mit Beschluss vom 16.06.2016 (Az.: 1 BvR 873/15) entschieden, dass OLGs nicht einfach Kreditwiderrufsklagen abweisen dürfen, ohne die Revision zum BGH zuzulassen, wenn andere OLGs zu den gleichen Widerrufsbelehrungen anders geurteilt haben.

In solchen Fällen ist die Zulassung der Revision von verfassungswegen Pflicht, denn ansonsten würden die Grundrechte der Bankkunden verletzt werden. Mit dem Beschluss vom 16.06.2016 hat das BVerfG den Weg der baldigen Klärung noch offener Rechtsfragen durch den BGH weit geöffnet. Sollten also zwei OLGs die gleiche Widerrufsbelehrung unterschiedlich bewerten, muss zwingend der BGH hierüber entscheiden und die Revision ist unabhängig vom Streitwert zuzulassen.

Besonders relevant ist der Beschluss des BVerfG in Bezug auf die von den Banken, Volksbanken und Sparkassen gern zitieren unterschiedlichen Entscheidungen des OLG Köln und des OLG Düsseldorf oder des OLG Stuttgart im Verhältnis zu vielen anderen OLG-Senaten bundesweit. Rechtsanwalt Stamenkovic, Fachanwalt für Bankrecht und geschäftsführender Partner der Kanzlei SH Rechtsanwälte, begrüßt die Entscheidung des BVerfG. Der Kreditrechtsexperte sieht dadurch die Erfolgsaussichten bei Widerrufsbelehrungen, bei denen eine Revisionszulassung schwierig war, nunmehr deutlich gestärkt und hofft auf mehr Grundsatzentscheidungen im Bereich des Kreditwiderrufs.


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