Burberry Abmahnung (Marken „Burberry“ „Burberry Check“ oder „Equestrian Knight“) von CBH Rechtsanwälte erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell liegt uns zum wiederholten Male eine von den CBH Rechtsanwälten für die Burberry Limited ausgesprochene Abmahnung aus Markenrecht zur Vertretung des Abgemahnten vor. 

Dem Abgemahnten wird der Vertrieb von mit den oben genannten Zeichen versehenen Bekleidungsstücken vorgeworfen. Es soll sich hierbei dem Vorwurf nach um Falsifikate handeln.  Wir haben bereits einige Male über solche Abmahnungen berichtet. Die Gegenseite ist uns bereits gut bekannt.

Vorab: Wenn Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Burberry Limited erhalten haben, dann können Sie uns diese gerne für eine kostenfreie und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere Spezialisten für Markenrecht per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zusenden. Wenn Sie eine Rufnummer hinterlassen, melden wir uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Was verlangt die Burberry Limited?

Die Burberry Limited lässt zur Unterlassung des beanstandeten Verhaltens auffordern. Zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Zur Anspruchserfüllung setzen die CBH Rechtsanwälte eine kurze Frist und haben der Abmahnung eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Die Erklärung ist umfangreich und enthält noch weitere Pflichten. Die CBH Rechtsanwälte fordern für die Burberry Limited zudem zur Vorbereitung eines Schadensersatzverlangens die Erteilung einer umfangreichen Auskunft sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem erheblichen Gegenstandswert von 250.000 €. Überdies wird die Herausgabe der vermeintlichen Verletzungsware zwecks Vernichtung verlangt.

Wie ist zu reagieren?

Die Abmahnung muss ernst genommen werden. Die gesetzten Fristen sollte der Abgemahnte keinesfalls reaktionslos verstreichen lassen, da ansonsten unmittelbar eine gerichtliche Inanspruchnahme durch die Burberry Limited droht. Ein Gerichtsverfahren birgt angesichts des sehr hohen Gegenstandswertes jedoch ein enormes Kostenrisiko, welches nicht leichtfertig eingegangen werden sollte. Vielmehr ist es ratsam, rechtzeitig juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn durch ein durchdachtes und fristgerechtes Handeln können unschöne (weitere) finanzielle Belastungen in der Regel vermieden werden. 

Die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte nicht vorschnell und ohne vorherige rechtliche Prüfung abgegeben werden, da die negativen finanziellen Konsequenzen angesichts der erheblichen Bindungswirkung einer solchen Erklärung enorm sein können. Empfehlenswert ist es daher, einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser ist aufgrund seiner Erfahrung in der Lage, die Vorwürfe juristisch umfassend zu beurteilen und kann insbesondere eine für den Abgemahnten günstigere –modifizierte- Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verfassen.

Wir für Sie - Unsere Expertentipps:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per Mail (info@wd-recht.de).



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema