Burberry Limited Abmahnung der Kanzlei CBH Rechtsanwälte

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In einem unserer aktuellen Mandate verteidigen wir gegen eine Abmahnung der Kanzlei CBH Rechtsanwälte, welche im Auftrag der Burberry Limited aus Großbritannien Ansprüche u. a. auf Unterlassung geltend machen. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung durch das Anbieten von Taschen im Internet.

Die Firma Burberry aus Großbritannien wurde in Deutschland in Fällen des gewerblichen Rechtsschutzes bisher nach unserer Erfahrung durch die Kanzlei Preu, Bohlig & Partner vertreten. Nunmehr erfolgt eine Vertretung durch die CBH Rechtsanwälte

Die von unserer Mandantschaft angebotenen Taschen sollen dabei aufgrund ihrer äußerlichen Gestaltung, bzw. insbesondere aufgrund des aufgedruckten Musters, den Taschen von Burberry und deren charakteristischen Designs („Burberry-Check“) im Sinne einer Verwechselungsgefahr ähnlich sein. Deshalb stelle das Anbieten der Taschen durch unsere Mandantschaft eine Rufausbeutung nach dem Wettbewerbsrecht dar bzw. eine Markenrechtsverletzung gem. Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV.

Ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, muss in jedem Einzelfall entschieden werden, da hierfür das genaue Design der jeweiligen Produkte mit dem Original abgeglichen werden muss. Sofern Sie als Onlinehändler Rechtssicherheit wünschen, sollten Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Überprüfung beauftragen, um Abmahnungen der vorliegenden Art bereits im Vorfeld ausschließen zu können.

Ansprüche, die geltend gemacht werden

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunftserteilung, u. a. über Lieferanten, Anzahl der Verkäufe
  • Herausgabe der noch im Besitz befindlichen Taschen
  • Schadensersatz dem Grunde nach
  • Rechtsanwaltskostenerstattung nach 150.000,00 € Streitwert, d. h. in Höhe von 2.743,43 €

Zu den einzelnen Ansprüchen in Kürze

  • Eine durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollte im Regelfall nicht in der vorformulierten Form abgegeben werden, zumindest sollte diese durch einen Fachanwalt überprüft werden;
  • Die Auskunftserteilung dient im Regelfall vor allem dazu, einen konkreten Schadensersatzbetrag beziffern zu können. Daher sollte die Auskunft unbedingt nur gemeinsam mit einem Rechtsanwalt, am besten mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, erteilt werden. Dieser wird Ihnen mitteilen können, was Sie beauskunften müssen und was nicht;
  • Der Herausgabeanspruch muss im Regelfall dadurch erfüllt werden, dass die noch im Besitz befindlichen Waren an die gegnerische Kanzlei gesendet werden müssen;
  • Schadensersatz dem Grunde nach bedeutet, dass die konkrete Höhe noch nicht beziffert wurde. Unterzeichnet man die vorformulierte Unterlassungserklärung, erkennt man – völlig unabhängig von der Höhe des konkreten Schadensersatzbetrages – einen Schadensersatzanspruch grundsätzlich an;
  • Ob die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten der Höhe nach gerechtfertigt und angemessen sind, sollte ebenfalls überprüft werden;

Wie sollten Sie reagieren?

Sofern Sie eine Abmahnung der Kanzlei CBH oder einer anderen Kanzlei erhalten haben, zögern Sie bitte nicht, unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz zu kontaktieren. Wir überprüfen Ihre Abmahnung zunächst im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung und halten mit Ihnen Rücksprache, wie Sie unserer Auffassung nach am besten reagieren sollten. Rufen Sie uns daher gerne an oder senden Sie eine Mail.

Wir haben bereits eine hohe fünfstellige Anzahl von Abmahnungen bearbeitet und sind auf das Institut der Abmahnung in all ihren Facetten spezialisiert. Wir können Sie auf alle Risiken und Chancen hinweisen und entwickeln mit Ihnen zusammen eine Strategie.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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