Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen die Registrierungspflicht gem Elektrogesetz | EAR-Registrierung

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Die Abmahner

Das Umweltbundesamt gilt als zentrale Umweltbehörde der Bundesregierung Deutschland. Das Amt setzt sich für Belange im Bereich des Umweltschutzes ein, unterstützt Forschungsprojekte und erlässt unmittelbar wirkende Regelungen im Bereich des Umweltschutzes. 

Der Vorwurf 

Das Umweltbundesamt erlässt Bußgeldbescheide gegen Hersteller von Elektrogeräten, wenn diese die Registrierungspflicht nach dem Elektrogesetzt missachtet haben. Die Hersteller von Elektrogeräten haben dabei Elektrogeräte in den Verkehr gebracht, ohne diese Waren ordnungsgemäß zu registrieren und nach den gesetzlichen Vorschriften zu kennzeichnen. Ein solches Verhalten stellt einen Wettbewerbsverstoß dar und kann nicht nur abgemahnt werden, sondern auch Gegenstand eines Bußgeldbescheides sein. 

Die Forderung

Das Umweltbundesamt fordert eine Geldbuße in Höhe von mindestens 1.500 €. 

Unsere Einschätzung

Nach dem Elektrogesetz müssen Hersteller von Elektrogeräten diese Waren bei der EAR registrieren und nach den Vorgaben kennzeichnen. Die Registrierung fordert dabei sämtliche Informationen, wie bspw. die Marke und Geräteart der Ware, eine insolvenzsichere Garantie sowie die Nennung eines Entsorgungsunternehmens. 

Nehmen Sie die Regelung unbedingt ernst, da immer mehr Abmahnungen bzw. Bußgeldbescheide auf einer fehlerhaften oder fehlenden Registrierung beruhen. Verstöße gegen das ElektroG stellen einen Wettbewerbsverstoß dar, der in der Tat durch Abmahnungen oder Bußgeldbescheide sanktioniert werden kann. 

Unser Rat 

Wir empfehlen Ihnen, sich vollumfänglich über Ihre Pflichten zu informieren. Gerne bieten wir Ihnen an, Ihnen die Rechte und Pflichten detailliert aufzuzeigen und Umsetzungsmöglichkeiten mit Ihnen zu besprechen.

Lassen Sie durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen, ob Ihre Waren registriert werden müssen. Sollte dies der Fall sein, unterstützen wir Sie gerne in der Registrierung. 

Riskieren Sie nicht den Erhalt einer Abmahnung oder eines Bußgeldbescheides, wenn Sie Ihre Waren nicht registriert haben. Diese Pflicht ist ernst zu nehmen, da Unternehmen, als auch das Umweltbundesamt, Sanktionen bei Rechtsverstößen aussprechen. 

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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