Bußgeldverfahren: So vermeiden Sie Fehler!

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Meine Erfahrung: Wenn das erste Schreiben eingeht, egal ob in Owi– oder Strafsachen, ist die Gefahr besonders groß: hier passieren die meisten Fehler. Aus einer Mischung aus Rechtfertigungsdrang und auch Obrigkeitshörigkeit heraus machen viele Betroffene Angaben zur Sache. Sie fragen, warum das falsch sein soll? Ganz einfach, Sie müssen nichts zur Sache sagen und sollten das auch nicht tun. Denn: Entscheidend für den Ausgang des Verfahrens ist nicht, ob Sie tatsächlich etwas falsch gemacht haben. Sondern, und jetzt kommt es, ob man es Ihnen nachweisen kann. 

Viele Verfahren werden also gewonnen, obwohl ein Fehlverhalten tatsächlich vorlag. Dies ist „normal“ und im deutschen Rechtssystem immanent. 

Etliche Male habe ich denn auch schon von dem Richter in der Urteilsbegründung gehört „ich glaube schon, dass er es getan hat. Aber es ist ihm nicht nachgewiesen, daher ergeht Freispruch.“

Nun konkret. Sie dürfen als Betroffener drei Sachen tun: Sie dürfen 

  • lügen
  • die Wahrheit sagen und
  • gar nichts sagen. 

Sie haben richtig gelesen: Diese drei Sachen dürfen Sie als Beschuldigter. Niemand ist verpflichtet, zu seiner eigenen Verurteilung beizutragen! 

In jedem Fall vergeben Sie sich nichts, wenn Sie gar nichts sagen. Sie vermeiden Fehler. Lassen Sie als Betroffener einen Rechtsanwalt die Akten (=Beweismittel) einsehen und entscheiden Sie dann, in Absprache, ob eine Erklärung abgegeben wird. Und welchen Inhalt diese hat. Zur Veranschaulichung an dieser Stelle ein „Klassiker“: In einem Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfes des Geschwindigkeitsverstoßes ist ein Anhörungsbogen in der Post. Allzu häufig wollen sich die Empfänger rechtfertigen und antworten in etwa so: 

Ich konnte das Schild nicht sehen, es war verdeckt“ 

Oder 

Ich musste dringend zur Schwiegermutter, die ist schwer gestürzt“ 

Merken Sie es? Das erste Wort ist schon verkehrt. Hiermit legen Sie ein Geständnis zur Fahrereigenschaft ab! Wenn dann aus den Ermittlungen gar keine Fahreridentität nachweisbar ist (z. B. weil das Bild schlecht ist), kann man nur sagen: Pech gehabt. 

Daher nochmals der Hinweis: lassen Sie sich vertreten, geben Sie keine eigenen Stellungnahmen ab. Lassen Sie Ihren Anwalt die Akten einsehen und entscheiden Sie dann – nach Absprache – über das weitere Vorgehen. 

Noch ein TIPP: Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Sie komplett kostenlos. 

Weitere Infos zum Thema finden Sie auf der Kanzleihomepage. Oder rufen Sie uns an!


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