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BVB Merchandising GmbH: Abmahnung wegen Markenrecht aufgrund Tortenverkaufs

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Uns wurde erneut in der letzten  Woche eine aktuelle Abmahnung der BVB Merchandising GmbH vorgelegt. Die Abmahnung datiert vom 29.09.2023.


Gegenstand ist hierbei der Vorwurf an unsere Mandantschaft, dass diese eine Torte angeboten habe, welche die markenrechtlich geschützten Logos des BVB aufgewiesen habe. Streitgegenständlich ist hierbei die geschützte Marke in Logo-Form „BVB 09“. Von unserer Mandantschaft wird die Abgabe einer umfassenden strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. In dem Angebot der Torte mit dem entsprechenden BVB-Logo sieht die Gegenseite in der vorliegenden Konstellation eine Markenrechtsverletzung als gegeben an.


Wir haben bereits in der jüngeren Vergangenheit mehrere Abmahnungen dieser Art vorliegen gehabt. Derzeit scheint sich die BVB Merchandising GmbH auf Angebote dieser Art zu konzentrieren.


Neben der Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung werden auch Kosten der Rechtsverfolgung, und zwar auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000,00 € sowie dem Ansatz einer 1,3er Geschäftsgebühr zzgl. MwSt. geltend gemacht.


Insoweit wird von unserer Mandantschaft an reinen Anwaltskosten ein Betrag in Höhe von 2.584,09 € gefordert. Daneben werden Auskunftsansprüche sowie zusätzliche Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Insofern fordert der BVB u. a. unsere Mandantschaft dazu auf, Name und Anschrift des Herstellers, des Lieferanten oder anderer Vorbesitzer zu nennen, sowie insbesondere die Nettoumsätze und den mit der Torte vereinnahmten Gewinn offenzulegen.


Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?


Zunächst stellt sich in jedem markenrechtlichen Fall am Anfang die Frage, ob die Markenrechtsverletzung, die hier zum Gegenstand der Abmahnung gemacht wird, auch tatsächlich zutrifft. Häufig spielen hier folgende Fragen eine Rolle:


Liegt überhaupt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor?


-    Denn nur dann kommt eine Markenrechtsverletzung überhaupt in Betracht


Haben wir hier eine sogenannte markenmäßige Verwendung oder handelt es sich lediglich um eine einfache Markennennung?


-    Hier muss durch einen Spezialisten geprüft werden, ob die konkret angegriffene
 vermeintliche Verletzungsform tatsächlich eine solche darstellt, die zu dem Ergebnis einer Markenrechtsverletzung führt. Es wird hier danach gefragt, ob der gerügte Verstoß tatsächlich beim Verkehr den Eindruck entstehen lässt, dass es sich um ein Produkt aus dem Hause des Markeninhabers handelt.


Wie können wir Ihnen weiterhelfen?


Wir haben bereits hunderte von markenrechtlichen Abmahnungen alleine gegen die BVB Merchandising GmbH in den letzten mehr als 10 Jahren vertreten. Wir kennen insoweit die Gegenseite genau und können Ihnen einerseits im Regelfall bei der Kostenreduzierung oder auch bei der kompletten Abwehr der geltend gemachten Forderungen zur Seite stehen. Wichtig ist, dass durch unsere Beauftragung für Sie eine Rechtssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die im Regelfall abzugebende modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung gewährleistet wird. Entscheidend ist hierbei, dass Sie bitte keinerlei Kontakt zuvor mit der Gegenseite aufnehmen. Keinesfalls sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung in der vorformulierten Form abgegeben werden. Diese muss fachgerecht abgeändert werden.


Sollten auch Sie ein entsprechendes Abmahnschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Hierzu senden Sie uns bitte Ihr Abmahnschreiben unter ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar unter 02307/17062 an. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und versichern Ihnen, dass wir Ihnen mit unserem Expertenwissen an dieser Stelle nach den Regeln der juristischen Kunst zur Seite stehen werden.




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