BVB Merchandising GmbH: Berechtigungsanfrage und Abmahnung durch Dres. Lohner Fischer Igwecks

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Wir bearbeiten in unserer Kanzlei derzeit einerseits eine Abmahnung und andererseits eine Berechtigungsanfrage der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen, jeweils im Auftrag der BVB Merchandising GmbH. Was die Unterschiede hierzwischen sind und worauf Sie bei Erhalt eines solchen Schreibens achten sollten, erklären wir in diesem Ratgeberartikel.

Abmahnung:

Es handelt sich bei der Abmahnung um eine markenrechtliche Abmahnung, die den Vorwurf der Markenrechtsverletzung an der Marke „BVB“ und „Borussia Dortmund“ beinhaltet. Konkret heißt es, unsere Mandantschaft biete über eBay Handyhüllen zum Kauf an und bewerbe diese mit den Marken „BVB“ und „Borussia“, ohne dass es sich bei den Produkten um offizielle von der BVB Merchandising GmbH lizensierte Merchandising-Produkte des BVB handele. In rechtlicher Hinsicht stelle dies eine Markenrechtsverletzung dar.

Forderungen: Abgabe einer Unterlassungserklärung, Schadensersatzanspruch, Auskunftsanspruch, Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,84 €

Unser Rat an Sie als Adressat einer solchen Abmahnung:

Sie sollten bei Erhalt einer Abmahnung zunächst einmal Ruhe bewahren. Es ist wichtig zu wissen, dass Ihnen kompetente spezialisierte Rechtsanwälte zur Seite stehen können. Unsere Kanzlei kennt Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH bereits sehr gut. Weiterhin ist es ratsam, nicht selber auf die Abmahnung zu reagieren. Die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung bspw. ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und kann ein Schuldeingeständnis darstellen. Wir raten Ihnen daher dazu, einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung Ihrer Abmahnung zu beauftragen.

Berechtigungsanfrage:

Bei dem zweiten Schreiben in einer anderen Angelegenheit handelt es sich nicht um eine Abmahnung, sondern um eine sogenannte Berechtigungsanfrage. Hierbei handelt es sich gewissermaßen um die Vorstufe zu einer Abmahnung. Im Rahmen einer Berechtigungsanfrage werden noch keine konkreten Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Sie dient lediglich der Vorbereitung einer Abmahnung. Sie wird vor Ausspruch einer Abmahnung versendet, wenn der Sachverhalt nicht völlig klar ist. Es kann z. B. fraglich sein, aus welchen Gesichtspunkten ein Unterlassungsanspruch besteht (z. B. markenrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art) oder ob gewerbliches Handeln vorliegt. Eine Berechtigungsanfrage ist an der Passage „Zur Prüfung weiterer Schritte bitten wir Sie bis zum … mitzuteilen, aus welchem Grunde Sie sich für berechtigt halten, das betreffende Verhalten an den Tag zu legen“ erkennbar.

Wenn ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz richtig auf eine solche Berechtigungsanfrage reagiert, kann verhindert werden, dass die anfragende Kanzlei hohe Rechtsanwaltskosten von Ihnen verlangt! Daher ist es sehr wichtig, dass Sie bei Erhalt einer solchen Anfrage umgehend Kontakt zu einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufnehmen!

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln: 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen rechtssicher weiter! Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, völlig unverbindlich!


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