BWF-Stiftung in vorläufiger Insolvenzverwaltung: Handlungsmöglichkeiten für Anleger!

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit Beschluss vom 26.03.2015 hat das Amtsgericht Charlottenburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wurde Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff bestellt.

Schon zuvor war am 06. Februar 2015 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Abwicklung der vom BDT e.V. unter dem Namen „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ abgeschlossenen Anlagegeschäfte angeordnet worden.

Für Anleger wird damit sehr wahrscheinlich, dass sie hohen Verlusten ausgesetzt sein werden, die bis zum Totalverlust reichen könnten, denn die Staatsanwaltschaft hatte bereits vor einigen Wochen angekündigt, dass ein Großteil des eingelagerten Goldbestandes falsch sein könnte.

Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner folgendes tun:

Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden:

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner hierzu: „In einigen Wochen dürfte das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet werden, nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters jedoch nicht vor dem 1. Mai. Anleger sollten ihre Forderungen dann auf jeden Fall zur Insolvenztabelle anmelden.“

Haftung des Managements und des Wirtschaftsprüfers:

Auch sollten, sofern sich die Vorwürfe bestätigen sollten, Ansprüche gegen das Management und den Wirtschaftsprüfer erwogen werden, da der Goldbestand durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden sollte.

Haftung der Vermittler der Anlage:

Die Vermittler schulden eine anleger -und objektgerechte Beratung, außerdem eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage.

Dr. Späth hierzu: „Ich habe Zweifel, ob die Vermittler diese Plausibilitätsprüfung ordnungsgemäß durchgeführt haben, da zum einen hohe An- und Verkaufsprovisionen von teilweise über 20 % fällig geworden sein sollen und außerdem fraglich ist, wie die garantierte Wertsteigerung erzielt werden können sollte.“

Wir haben daher bereits diverse Vermittler außergerichtlich zum Ersatz des Schadens aufgefordert.

Fazit: Betroffene Anleger haben diverse Möglichkeiten, ihr Geld zurückzuerlangen, die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner berät Geschädigte gerne.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema