Cannabis-Amnestie: Löschung von BZR Einträgen?

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Es ist ein Thema, das die Meinungen spaltet und was auch in der Politik zu scheinbar endlosen Debatten führt: Die Legalisierung von Cannabis. Bereits in diesem Jahr soll der Besitz und Anbau auch in Deutschland teilweise legalisiert werden. Die Besonderheit bei dem Gesetz: eine sogenannte Amnestieregelung. Was genau das für Einträge im Bundeszentralregister bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wenn Sie auf der Suche nach allgemeinen Informationen zur zukünftigen Rechtslage sind, sehen Sie auf unserem Artikel Legalisierung - Das müssen Sie beim Umgang mit Cannabis beachten nach.

1. Einleitung: Hintergrund zum Cannabisgesetz

In Deutschland hat das Cannabisgesetz in den letzten Jahren für kontroverse Diskussionen gesorgt. Der Besitz sowie Anbau von Cannabis waren bisher illegal und wurden strafrechtlich verfolgt. Doch in diesem Jahr gibt es neue Entwicklungen: Eine gewisse Menge an Cannabis pro Person soll nun legalisiert werden. Dies bedeutet eine wichtige Veränderung im Umgang mit Cannabisdelikten. Personen, die in der Vergangenheit wegen des Besitzes oder Anbaus von Cannabis verurteilt wurden, dürfen nun möglicherweise auf eine Löschung ihres Eintrags im Bundeszentralregister hoffen. Die Amnestie im Rahmen des geänderten Gesetzes eröffnet somit Chancen für Betroffene, ihre Vergangenheit hinter sich zu lassen und einen Neuanfang zu wagen.

2. Bisherige Bedeutung von Cannabis im Strafrecht

Seit Jahren ist Cannabis eine der Drogen, die am häufigsten zu Verurteilungen im Rahmen des Strafgesetzbuchs oder des Betäubungsmittelgesetzes führt. Wird man beim Anbau oder Besitz von Marihuana oder Haschisch erwischt, kann das zu nicht unerheblichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen führen. Doch die Beurteilung der Strafbarkeit soll sich in naher Zukunft ändern. Auch wenn die Justizbehörden die Amnestieregelung aufgrund eines hohen Zeit- und Personalaufwandes fürchten, könnte diese in diesem Jahr in Kraft treten und dazu führen, dass tausende von Fällen neu beurteilt werden müssen. Warum auf die Freilassung von inhaftierten Drogendealern und Rückzahlung von Geldstrafen jedoch keine großen Chancen bestehen, erfahren Sie in unserem Artikel Cannabis-Amnestie: Freiheit für Drogendealer?.

3. Voraussetzungen für die Löschung von BZR Einträgen bei Cannabisdelikten

Für die Löschung von BZR-Einträgen bei Cannabisdelikten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Da der Anbau und Besitz von Cannabis bisher auch in geringen Mengen strafbar war, wurden entsprechende Verurteilungen ins Bundeszentralregister eingetragen. Diese Eintragungen bleiben meist über lange Zeit im BZR-Auszug sichtbar. Die Legalisierung hätte jedoch auf diese Eintragungen Auswirkungen. Zwar ist auf eine Straftat generell immer die Gesetzeslage zum Tatzeitpunkt anzuwenden, allerdings enthält der Gesetzentwurf zum Cannabisgesetz eine sogenannte Amnestieregelung.
 Nach § 40 CanG sind Eintragungen, die nach § 29 BtMG ins BZR eingetragen wurden tilgungsfähig. Das bedeutet, Sie können gelöscht werden, wenn Ihnen eine Tat zugrunde liegt, ...

... deren Verurteilung aufgrund von Cannabis erfolgte.

... die nach dem neuen Recht keine Strafe mehr oder nur noch eine Geldbuße zur Folge hätte.

Konkret gesprochen bedeutet das, dass insbesondere Verurteilungen von über 18-Jährigen aufgrund des Besitzes von bis zu 25g Cannabis oder wegen des Anbaus zum Eigenbedarf, aus dem BZR gelöscht werden können.

4. Verfahren zur Löschung

Für die tatsächliche Löschung der BZR Einträge im Zusammenhang mit Cannabisdelikten sind jedoch bestimmte Schritte vorzunehmen. Wichtig ist, dass keine automatische Löschung erfolgt, sondern Sie aktiv auf die Behörden zugehen müssen. Nach §§ 41, 42 CanG ist hierfür ein bestimmtes Verfahren vorgesehen.

1. Antrag der verurteilten Person

2. Prüfung durch die Staatsanwaltschaft

3. Mitteilung der Staatsanwaltschaft an die Registerbehörde und an die verurteilte Person

4. Tilgung der Eintragung durch Registerbehörde


Sollte die Prüfung negativ ausfallen, Ihre BZR Eintragung also nicht tilgungsfähig sein, erhalten Sie darüber eine Mitteilung von der Staatsanwaltschaft inklusive der Gründe, warum die Voraussetzungen nicht vorliegen.

Es ist ratsam, sich bei diesem Verfahren von einem Rechtsanwalt, optimalerweise einem Fachanwalt für Strafrecht, unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass es zu Ihrem Erfolg führt. Ein Strafverteidiger kann Sie bei der Antragstellung und gegebenenfalls notwendigen weiteren Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft oder der Registerbehörde vertreten und für einen guten Informationsfluss sorgen, sodass die Löschung Ihrer Einträge reibungslos funktioniert.

5. Fazit: Chancen und Möglichkeiten durch die Cannabisgesetz-Amnestie

In Anbetracht der Gesetzesneuerung eröffnen sich neue Perspektiven für Personen, die in der Vergangenheit aufgrund von Cannabisdelikten verurteilt wurden. Durch die Möglichkeit der Löschung von BZR Einträgen können Betroffene eine Entlastung erfahren und wieder frei von den Folgen früherer Vergehen sein. Insbesondere bei der Job- oder Wohnungssuche kann das ein großer Vorteil sein, denn das hier oft verlangte Führungszeugnis ist dann wieder leer. Die Chancen auf eine neue Arbeitsstelle oder Wohnung vergrößern sich dadurch enorm.
Sollten Sie also eine Eintragung aufgrund von Cannabisdelikten haben, kontaktieren Sie uns gerne, damit wir gemeinsam die Löschung dieser Eintragungen erreichen können. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses telefonisches Erstberatungsgespräch mit unseren erfahrenen Strafverteidigern und Fachanwälten für Strafrecht in München unter https://termin.rechtsanwalt-erhard.de.


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