Cannabis-Business: Unternehmen wittern großes Geschäft! Rechtssicherheit! Anwälte informieren!

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Bedarf an medizinischen Cannabis-Produkten ist in Deutschland nach wie vor hoch.

Seit März 2017 können Ärzte bei schweren Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis als Medizin verschreiben.

Gegenwärtig (Stand Mai 2019) dürfte es etwa ca. 30.000 -50.000 Patienten für med. Cannabis in Deutschland geben, in 1-2 Jahren könnte die Patientenzahl bereits die Marke von 100.000- 200.000 Patienten „knacken“.

Dabei gibt es laut Zeitungsmeldungen der letzten Tage einen regelrechten Hype um das medizinische Cannabis, wobei inzwischen nicht nur bekannte Start-up-Unternehmer in das Geschäftsfeld mit dem med. Cannabis einsteigen wollen, sondern auch immer mehr etablierte Unternehmer, die aus anderen Geschäftsfeldern kommen, was nicht erstaunlich ist, denn so wird alleine der Markt für medizinisches Cannabis sich in Deutschland zum großen Markt entwickeln, zum einen, weil Deutschland eine älter werdende Bevölkerung hat, ein gut entwickeltes Krankenversicherungssystem und der größte zusammenhängende Markt für Medizinalcannabis in Europa werden könnte und damit auch für Produzenten aus dem Ausland wie Kanada als 2. Absatzmarkt sehr interessant ist. Analysten rechnen alleine für Europa mit einem Marktvolumen von ca. 50 Mrd. Euro bis 2028.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, die seit der Gesetzesänderung im März 2017 im Bereich Medizinalcannabis rechtsberatend tätig sind und bereits Unternehmen aus Deutschland, Kanada, Israel, Mazedonien, Spanien, Griechenland, Polen, Peru und Uruguay beraten, können bestätigen, dass auch Unternehmer aus anderen Geschäftsfeldern wie dem Immobilienbereich, dem Internetbereich und Telekommunikationsbereich oder sogar dem Kryptowährungsbereich mit dem Einstieg in das Medizinalcannabis-Geschäft liebäugeln angesichts der hohen Wachstumsraten. „Cannabis könnte somit in der Tat das neue Krypto sein,“ wie Dr. Späth & Partner feststellen.

Vor allem der Markt für Medizinalcannabis-Importe nach Deutschland wird dabei als lukrativ angesehen, nachdem die Ausschreibung für den Anbau in Deutschland erneut abgeschlossen wurde, aber auch hier Unsicherheit besteht hinsichtlich des weiteren Fortgangs.

In Betracht kommt dabei vor allem eine sog. Anbaulizenz für den Anbau in Deutschland und eine sog. Importlizenz z. B. gem. § 72 AMG.

Hier sind interessierte Unternehmen jedoch gut beraten, sich rechtlich beraten zu lassen, da die Voraussetzungen sowohl für eine Anbaulizenz beim BfArM als auch bei der Importlizenz gem. § 72 AMG einzuhalten sind.

Die arzneimittelrechtlichen Vorgaben wie §§ 52 a, 72, 73 AMG müssen eingehalten werden, ebenso wie die betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben gem. §§ 3, 5, 7, 11 BtMG.

Ebenso ist die erforderliche Sachkunde nachzuweisen.

Bei Importen aus dem Ausland, wie z. B. aus Kanada, sind auch immer die grenzüberschreitenden Vorschriften zu beachten oder zu vereinbaren, wie z. B. UN-Kaufrecht, Internationales Privatrecht, Schiedsvereinbarungen etc., vor allem bei der erforderlichen Vertragsgestaltung.

Der Produzent muss über eine ausreichende Zertifizierung wie GMP-Zertifizierung verfügen, denn nur so ist ein Import nach Deutschland möglich.

Auch hier sollten interessierte Unternehmen immer die Rechtslage im Einzelfall abklären, um auf der sicheren Seite zu sein.

Diverse Unternehmen aus dem In- und Ausland suchen dabei auch verstärkt Partner für die Zusammenarbeit im Bereich Produktion, Pharmavertrieb, Finanzierung, wie Dr. Späth & Partner beobachten können.

Interessierte Unternehmen können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die bereits diverse Unternehmen aus dem In- und Ausland beraten, wir beraten Sie gerne.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten