Erbschaftsteuer bei Berliner Testamenten

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Das Berliner Testament ist eine beliebte Wahl für Ehepaare, die sich gegenseitig absichern möchten, doch es bringt auch spezifische steuerliche Überlegungen mit sich, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Oktober 2023 zeigt.
In diesem Fall setzten Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben in ihrem Berliner Testament ein und verfügten über sogenannte betagte Vermächtnisse für ihre Kinder. Diese Vermächtnisse sollten erst nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners fällig werden, unter der Bedingung, dass die Kinder beim Tod des zuerst versterbenden Elternteils ihren Pflichtteil nicht einfordern. Diese Gestaltung ist unter dem Namen "Jastrowsche Klausel" bekannt.
Die steuerliche Behandlung solcher Vermächtnisse war Gegenstand der Entscheidung. Der BFH klärte, dass der überlebende Ehepartner die Verbindlichkeiten aus den betagten Vermächtnissen nicht sofort als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen kann, da die Vermächtnisse noch nicht fällig sind. Erst mit dem Tod des überlebenden Ehepartners werden die Vermächtnisse fällig und können von den Kindern als Erbe des zuletzt verstorbenen Ehegatten als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden.
Interessant ist, dass der BFH auch entschied, dass die Kinder den Erwerb dieser Vermächtnisse steuerlich als vom zuletzt verstorbenen Ehegatten stammend behandeln müssen. Dies bedeutet, dass sie beim Tod des länger lebenden Elternteils als Vermächtnisnehmer besteuert werden, können jedoch das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit abziehen, sofern sie zugleich Erben sind.
Diese Entscheidung hat wichtige Implikationen für die steuerliche Planung und Gestaltung von Berliner Testamenten. Sie verdeutlicht die Notwendigkeit, die steuerlichen Konsequenzen solcher Testamentsgestaltungen sorgfältig zu bedenken. Insbesondere betont sie, dass die steuerlichen Folgen der Erbschaftsteuer für betagte Vermächtnisse erst mit dem Tod des überlebenden Ehepartners realisiert werden.
Das Urteil zeigt, wie komplex die steuerlichen Regelungen im Zusammenhang mit Erbschaften sein können, und unterstreicht die Bedeutung professioneller Beratung bei der Erstellung von Testamenten und der Nachlassplanung. Es dient als wichtige Erinnerung für Anwälte, Steuerberater und ihre Mandanten, die steuerlichen Auswirkungen ihrer Entscheidungen sorgfältig zu prüfen und entsprechende Planungen vorzunehmen.

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Christian Keßler

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