BGH klärt: Irrtum bei der Ausschlagung der Erbschaft – Ein neues Urteil und seine Bedeutung für Erblasser und Erben

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In einem richtungsweisenden Beschluss vom 22. März 2023 (IV ZB 12/22 = BeckRS 2023, 7397) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine lang diskutierte Frage im Erbrecht endgültig geklärt: Kann die Ausschlagung einer Erbschaft aufgrund eines Irrtums über die letztendlich eintretenden Erben angefochten werden? Dieser Fall beleuchtet die komplexe Situation, in der Erben durch Ausschlagung versuchen, die Erbfolge zu lenken, um bestimmte Personen als Alleinerben zu etablieren. 

Sachverhalt

Im zugrunde liegenden Fall schlugen die Abkömmlinge eines Erblassers die Erbschaft aus, um die Witwe als gesetzliche Alleinerbin zu positionieren. Nach Aufforderung des Nachlassgerichts zur Klärung weiterer Verwandtschaftsverhältnisse focht eines der Kinder seine Ausschlagung aufgrund eines Irrtums an, da unerwartet weitere gesetzliche Erben im Spiel waren.

Entscheidung des BGH

Der BGH entschied, dass ein solcher Irrtum nicht zur Anfechtung der Ausschlagungserklärung nach § 119 BGB berechtigt. Der Irrtum über die Person des letztendlich Begünstigten stellt lediglich einen unbeachtlichen Motivirrtum dar. Der BGH stützt sich dabei auf historische und dogmatische Argumente, um zu verdeutlichen, dass der Irrtum über die Folgen der Ausschlagung – wer schlussendlich erbt – nur ein Irrtum über eine mittelbare Rechtsfolge ist und keinen Anfechtungsgrund darstellt.

Praxishinweis für Erblasser und Erben

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden rechtlichen Beratung bei der Gestaltung der Erbfolge. Eine sogenannte lenkende Ausschlagung birgt Risiken, insbesondere wenn unbekannte Erben existieren könnten. Die Übertragung von Erbteilen könnte eine alternative Strategie darstellen, allerdings mit möglichen steuerlichen Nachteilen. Um solche Fallstricke zu vermeiden, empfiehlt sich die Erstellung eines wohlüberlegten Testaments unter fachkundiger Anleitung.
Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehen wir Ihnen als erfahrene Experten im Erbrecht zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um Ihre erbrechtliche Situation zu klären und optimale Lösungen für Ihre Erbfolgeplanung zu finden.

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Christian Keßler

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