Cannabis-Lizenz: Anforderungen werden bekannt! Unternehmer prüfen Eignung! Eile ist geboten!

  • 1 Minuten Lesezeit

Inzwischen wurden im Jahr 2017 der Cannabisanbau für Schwerkranke teilweise legalisiert, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Es geht hier nicht um die völlige Legalisierung, sondern lediglich um die kontrollierte Freigabe gegenüber schwer kranken Patienten.

Außerdem wird der Medizinal-Hanfanbau durch eine staatliche „Cannabis-Agentur“ geregelt werden, die inzwischen gegründet wurde und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelt ist. Hierbei können sich Interessenten um eine Anbau-Lizenz bewerben.

Inzwischen hat die „Cannabis-Agentur“ auch das Anforderungsprofil bekannt gegeben, das Bewerber/Unternehmen erfüllen müssen, um über das Ausschreibungsverfahren eine Anbaulizenz zu erhalten.

Dabei zeigt sich, dass von der Cannabis-Agentur für Bewerber strenge Regularien aufgestellt wurden, die Bewerber einhalten müssen, um eine Anbaulizenz zu erhalten.

Ob diese Bedingungen eingehalten werden können oder nicht, muss dabei im jeweiligen Einzelfall überprüft werden.

Interessenten sollten jedoch berücksichtigen, dass der Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge laut Ausschreibungsverfahren der 05.06.2017 ist.

Eile ist somit für Interessenten, die sich um eine Anbaulizenz bewerben wollen, geboten.

Auch muss hier sichergestellt sein, dass die Teilnahmeanträge die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, um hierbei überhaupt im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens berücksichtigt zu werden.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg berät bereits diverse interessierte Bewerber/Unternehmer, die sich um eine Anbaulizenz bewerben wollen.

Interessierte bzw. Unternehmer, die sich für eine Cannabis-Lizenz interessieren, sollten sich daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend rechtlich beraten lassen, ob sie die Regularien erfüllen können oder nicht, um den gestellten Schlusstermin am 05.06.2017 einhalten zu können und um ggf. die vorgegebenen rechtlichen Vorgaben erfüllen zu können.

Auch Unternehmer/Interessierte, die hierbei nicht berücksichtigt wurden, sollen darauf hingewiesen werden, dass sie ggf. ein Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer des Bundes in Bonn einleiten können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten