Cannabis-Medizinanbau/-lieferlizenz: Frist wurde bis zum 20.11.2018 verlängert! Anwälte informieren

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Seit März 2017 können Ärzte ihren schwerkranken Patienten Cannabis auf Rezept verschreiben.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat in einer Pressemitteilung vom 20.07.2018 die Anforderungen für die neue Ausschreibung für den Anbau und Kauf von Cannabis zu ausschließlich medizinischen Zwecken in Deutschland bekannt gegeben. 

Danach sollen laut Ausschreibung insgesamt 10.400 kg medizinisches Cannabis, verteilt auf vier Jahre mit jeweils 2.600 kg, angebaut werden.

Die neue Ausschreibung sieht 13 Lose zu je 200 kg Jahresmenge vor.

Die Abgabefrist für das Angebot wurde nun nochmals kurzfristig verlängert auf den 20.11.2018 um 12.00 Uhr, sodass interessierte Unternehmen noch Zeit haben, sich zu bewerben.

Laut den Bewerbungsbedingungen, hier Punkt 4.3, sind die Mindestbedingungen zur Bejahung der Eignung:

4.3.1 Vorlage der Erklärung zum Bestehen oder Abschluss einer Haftpflichtversicherung

4.3.2 Mindestens eine Cannabis-Referenz gemäß Ziffer 4.2 oder anstelle einer Cannabis-Referenz: 

Mindestens eine Anbau- und eine Verarbeitungs-Referenz gemäß Ziffer 4.2

Interessierte Unternehmen müssen also vor allem nachweisen, dass sie Erfahrung haben mit dem Anbau, der Verarbeitung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken oder mit dem Anbau, der Verarbeitung und der Lieferung von Arzneipflanzen.

Als eine Verarbeitungs-Referenz gilt auch ein Auftrag zur Lieferung von Arzneipflanzen, bei dem der Auftragnehmer des Lieferauftrags die Arzneipflanzen selbst verarbeitet hat.

Anzugeben sind hierzu: Auftraggeber bzw. Abnehmer (nebst Kontaktdaten), Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Lieferzeitraum, Liefermenge (berechnet als getrocknete Droge) und Lieferwert.

Falls ein Unternehmen die Anforderungen hinsichtlich Arzneipflanzen erfüllen kann, müssten dann zu weiteren Anforderungen wie

6.2.2.2.1 Qualität der technischen Ausstattung der Anlage, Qualität der technischen und baulichen Anlage, Qualität des Konzepts zu Anbau und

6.2.2.3 Sicherheitskonzept zur Vermeidung der unerlaubten Entnahme (Punkt 6.2.2.6) Gedanken gemacht machen.

Ein entscheidendes Kriterium ist nun der Preis, denn der Anbieter mit dem niedrigsten Preisangebot erhält nun 40 Punkte. 

Bis zu 60 weitere Punkte werden vergeben u. a. für die Qualität der technischen Ausstattung der Anlage, Qualität der technischen und baulichen Ausstattung, Qualität des Konzepts zu Anbau, Konzept zur Auswahl und Schulung des Personals, sowie für das Sicherheitskonzept zur Vermeidung der unerlaubten Verwendung von Cannabis.

Somit sind die Anforderungen für eine Medizinal-Cannabis-Lizenz im Bereich Anbau in Deutschland und Lieferung durchaus hoch.

Interessierte Firmen aus Deutschland und dem Ausland, die im Bereich Medizinal-Anbau-Lizenz oder Medizinal-Cannabis-Import nach Deutschland tätig werden wollen, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden.


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