Cannerald AG (früher Cannerald GmbH) - Cannabis-Pflanzen - rechtzeitig einen spezialisierten Anwalt enschalten
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Die Cannerald AG (früher Cannerald GmbH) hat in der Vergangenheit deutschen Kunden den Kauf- und Dienstleistungsverträge im Hinblick auf Cannabis-Pflanzen angeboten. Die Kunden sollten Cannabis-Pflanzen erwerben. Diese sollten bei der Cannerald AG aufgezogen und sodann geerntet werden.
Tatsächlich wurden für eine Vielzahl von Kunden zu keiner Zeit Cannabis-Pflanzen angeschafft und aufgezogen.
Aktuell stellt die Cannerald AG ihre Kunden, die seit Jahren auf Erträge aus ihren Verträgen warten, vor die Wahl entweder anstelle des Kauf- und Dienstleistungsvertrages die Pflanzen postalisch zugesandt zu erhalten, was mehr oder weniger einem Totalverlust gleichkommt oder aber Genussscheine bei der Gesellschaft zu erwerben. Bei der zweiten Alternative bleiben aktuell viele Details im Unklaren.
Nun hat sich die BaFin offensichtlich dem Angebot der Cannerald AG zum Vertrieb von Genussscheinen in Deutschland angenommen und mitgeteilt, dass der hinreichend begründete Verdacht bestehe, dass die in der Schweiz ansässige Cannerald AG diese Genussscheine ohne erforderliches Wertpapier-Informationsblatt anbietet.
Den Ausführungen der BaFin lässt darauf schließen, dass dieser das notwendige Wertpapier-Informationsblatt bis dato nicht vorgelegt worden ist bzw. dessen Veröffentlichung bislang von der BaFin noch nicht gestattet worden ist.
Sollte dies zutreffend sein, so fördert dies gerade nicht das notwendige Vertrauen in die Seriosität des nunmehr unterbreiteten Anlageangebots der Cannerald AG.
Betroffene Anleger sollten sich anwaltlich über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.
Ausserdem empfehlen wir Anlegern, sich bei Verdacht auf arglistige Täuschung oder sogar Betrug rechtlich beraten zu lassen.

Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.
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