Cannerald AG Kunden müssen sich entscheiden - was sagen BaFin, BGH, Anwalt dazu ?
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Es gibt nicht viele verlässliche Primärquellen für die enttäuschten Cannerald - Kunden. Zweifellos sind gesteuerte Telegram - Gruppen oder mediale Ergüsse der verantwortlichen Versager der Cannerald AG kaum geeignet.
An dieser Stelle werden Fragen zur Vertrags- und Rechtslage in einfacher Sprache für Anleger in Form eines Interview beantwortet.
Interview mit einem kritischen Käufer und Rechtsanwalt Reime zur Umwandlung von Kauf- und Dienstleistungsverträgen in Genussscheine bei Cannerald AG unter Berücksichtigung der BaFin-Meldung vom 14.10.2024.
Interviewer (Käufer): Herr Reime, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, um meine Fragen zu beantworten. Ich habe vor einiger Zeit bei Cannerald Pflanzen gekauft und einen Kauf- und Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Nun bietet mir Cannerald an, diesen Vertrag in Genussscheine umzuwandeln. Allerdings habe ich einige Bedenken, besonders nachdem ich von der aktuellen Meldung der BaFin erfahren habe, die einen Verdacht gegen Cannerald bezüglich des öffentlichen Angebots von Genussscheinen ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt (WIB) geäußert hat. Können Sie mir erklären, was dies für mich als Anleger bedeutet?
Rechtsanwalt Reime: Vielen Dank für Ihre Frage. Die Meldung der BaFin vom 14.10.2024 ist in der Tat sehr ernst zu nehmen. Die Finanzaufsicht hat den begründeten Verdacht, dass die Cannerald AG in Deutschland Genussscheine öffentlich anbietet, ohne dabei das vorgeschriebene Wertpapier-Informationsblatt (WIB) veröffentlicht zu haben. Dies stellt einen Verstoß gegen das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) dar. Normalerweise müssen Unternehmen, die Wertpapiere wie Genussscheine öffentlich anbieten, entweder einen Prospekt oder – bei Angeboten unter acht Millionen Euro – ein von der BaFin gebilligtes Wertpapier-Informationsblatt vorlegen.
Interviewer (Käufer): Was genau ist dieses Wertpapier-Informationsblatt, und warum ist es so wichtig?
Rechtsanwalt Reime: Ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) ist ein Dokument, das bestimmte Mindestangaben über das angebotene Wertpapier enthalten muss. Dazu gehören Informationen über das Unternehmen, die Art des Wertpapiers, die Risiken der Anlage sowie die Rechte des Anlegers. Ziel des WIB ist es, Anlegern wie Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich über die Anlageprodukte zu informieren und eine fundierte Investitionsentscheidung zu treffen. Das Problem hier ist, dass Cannerald laut der BaFin-Meldung möglicherweise keine solche Informationsbasis bereitgestellt hat. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Anleger nicht ausreichend über die Risiken informiert wurden, was gerade bei spekulativen Produkten wie Genussscheinen sehr problematisch ist.
Interviewer (Käufer): Wenn Cannerald gegen diese Vorschriften verstößt, welche Folgen könnte das für mich als Anleger haben?
Rechtsanwalt Reime: Wenn sich der Verdacht der BaFin bestätigt, könnte dies erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen für Cannerald haben. Ein Verstoß gegen die Veröffentlichungspflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 700.000 Euro geahndet werden. Was für Sie als Anleger aber noch wichtiger ist: Wenn Cannerald tatsächlich gegen die Prospekt- oder WIB-Vorschriften verstoßen hat, haften sie für Schäden, die Ihnen als Anleger durch die fehlenden oder unvollständigen Informationen entstanden sind. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen können, wenn Sie finanzielle Verluste erleiden, weil Ihnen wesentliche Informationen zur Investition nicht zur Verfügung standen.
Interviewer (Käufer): Welche Risiken sind denn mit diesen Genussscheinen verbunden? Und wieso betont die BaFin, dass ich meine Investitionsentscheidungen nur auf Grundlage ausreichender Informationen treffen sollte?
Rechtsanwalt Reime: Genussscheine sind in der Regel hochriskante Anlageinstrumente, da sie keine feste Verzinsung oder einen festen Rückzahlungsbetrag garantieren. Ihr Wert ist direkt an den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens gebunden, in diesem Fall an Cannerald. Das bedeutet, wenn Cannerald wirtschaftliche Schwierigkeiten bekommt oder der Erfolg ausbleibt, kann der Wert der Genussscheine erheblich sinken oder sogar gegen Null gehen. Sie haben keine Sicherheit auf Rückzahlung Ihres investierten Kapitals. Die BaFin warnt deshalb, dass Sie Ihre Investitionsentscheidung nur treffen sollten, wenn Ihnen alle relevanten Informationen – wie durch das WIB vorgeschrieben – vorliegen. Ohne dieses Informationsblatt ist es für Sie nahezu unmöglich, die Risiken und Chancen der Investition wirklich einzuschätzen.
Interviewer (Käufer): Verstehe. Wenn ich also die Genussscheine annehme, gebe ich meine Rechte aus dem ursprünglichen Kaufvertrag auf und tausche sie gegen eine ungewisse Beteiligung am Unternehmenserfolg ein?
Rechtsanwalt Reime: Genau das ist der springende Punkt. Mit der Umwandlung Ihres Kauf- und Dienstleistungsvertrags in Genussscheine verzichten Sie auf alle bisherigen Rechte, die Sie aus dem ursprünglichen Vertrag haben. Das bedeutet, Sie haben keinen Anspruch mehr auf die Pflanzen, die Sie ursprünglich gekauft haben, und auch nicht auf die Ernte oder den Erlös aus dem Verkauf dieser Ernte. Stattdessen erhalten Sie eine Beteiligung am Erfolg von Cannerald, was ein erhebliches Risiko darstellt, insbesondere in Anbetracht der Meldung der BaFin. Wenn Cannerald tatsächlich gegen die Vorschriften verstößt, stellt sich auch die Frage, ob das Unternehmen finanziell stabil genug ist, um langfristig Gewinne zu erzielen, von denen Sie profitieren könnten.
Interviewer (Käufer): Gibt es auch positive Aspekte der Genussscheine, die ich berücksichtigen sollte? Warum könnte Cannerald dieses Angebot machen?
Rechtsanwalt Reime: Aus der Sicht von Cannerald bietet die Umwandlung in Genussscheine den Vorteil, dass sie liquide Mittel behalten und gleichzeitig den rechtlichen Anspruch auf die Lieferung von Pflanzen oder Erträgen loswerden. Für Sie als Anleger könnte der Vorteil theoretisch in einer Beteiligung am zukünftigen Erfolg des Unternehmens liegen, wenn Cannerald gut wirtschaftet. Doch ohne ein Wertpapier-Informationsblatt haben Sie keine belastbaren Informationen darüber, wie die wirtschaftlichen Aussichten von Cannerald tatsächlich sind und welche Risiken mit der Anlage verbunden sind. In einem stabilen Marktumfeld könnten Genussscheine attraktiv sein, aber in einem unsicheren Umfeld – wie wir es hier offenbar haben – ist Vorsicht geboten.
Interviewer (Käufer): Angesichts dieser Unsicherheiten und der BaFin-Untersuchung frage ich mich, ob ich mich rechtlich gegen Cannerald wehren kann, wenn ich Verluste erleide. Könnte ich Cannerald für den fehlenden Informationsgehalt zur Verantwortung ziehen?
Rechtsanwalt Reime: Sollten Sie Verluste erleiden, weil Sie nicht ausreichend über die Risiken der Genussscheine informiert wurden, könnten Sie in der Tat rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Die BaFin hat klargestellt, dass Anbieter und Emittenten wie Cannerald für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Wertpapier-Informationsblatts haften. Das bedeutet, Sie könnten möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen durch das Fehlen dieser wichtigen Informationen ein finanzieller Schaden entstanden ist. Darüber hinaus könnten Sie auch prüfen, ob Sie den Vertrag möglicherweise anfechten oder rückabwickeln können, falls Sie das Angebot ohne ausreichende Informationen angenommen haben.
Interviewer (Käufer): In den AGB von Cannerald wird jedoch angegeben, dass Schweizer Recht gilt. Was bedeutet das für meine rechtlichen Schritte? Muss ich in der Schweiz klagen?
Rechtsanwalt Reime: Das ist eine sehr wichtige Frage. Die AGB von Cannerald sehen vor, dass Schweizer Recht gilt und der Gerichtsstand in der Schweiz ist. Allerdings ist dies nicht unbedingt bindend. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass solche Klauseln unwirksam sein können, wenn sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen und der Vertrag eindeutig auf deutsche Verbraucher abzielt. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und der Vertrag in deutscher Sprache formuliert ist, könnte ein deutsches Gericht für Ihre Klage zuständig sein. Dies ist besonders relevant, wenn der Vertrag ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt abgeschlossen wurde, da dann deutsche Verbraucherschutzgesetze greifen könnten.
Interviewer (Käufer): Angenommen, ich entscheide mich jetzt gegen die Umwandlung in Genussscheine und möchte meinen ursprünglichen Vertrag beibehalten. Welche Rechte habe ich dann?
Rechtsanwalt Reime: Wenn Sie sich gegen die Umwandlung entscheiden, behalten Sie Ihre Rechte aus dem ursprünglichen Kauf- und Dienstleistungsvertrag. Das bedeutet, dass Cannerald weiterhin verpflichtet ist, die Pflanzen zu liefern oder die Ernteerträge auszuzahlen, je nach vertraglicher Vereinbarung. Sie sollten jedoch darauf achten, dass auch hier gewisse Risiken bestehen, insbesondere im Hinblick auf die Qualität und Menge der Ernte sowie die laufenden Nebenkosten. Dennoch ist der ursprüngliche Vertrag in gewisser Weise transparenter, da Sie einen direkten Anspruch auf die Pflanzen und deren Erträge haben.
Interviewer (Käufer): Zusammengefasst: Würden Sie mir raten, die Genussscheine anzunehmen oder nicht?
Rechtsanwalt Reime: In Anbetracht der BaFin-Meldung und der damit verbundenen Unsicherheiten würde ich Ihnen dringend abraten. Die Umwandlung in Genussscheine birgt erhebliche Risiken, insbesondere wenn nicht klar ist, ob alle rechtlichen Anforderungen erfüllt wurden. Ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt haben Sie nicht die nötigen Informationen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Wenn Sie auf der sicheren Seite bleiben wollen, wäre es ratsam, den ursprünglichen Kaufvertrag beizubehalten und auf Ihr Recht auf die Pflanzen oder deren Ernte zu bestehen.
Dieses Interview beleuchtet die Risiken, die mit der Umwandlung in Genussscheine und der möglichen Rechtsverletzung durch Cannerald verbunden sind. Der Käufer wird über seine rechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt und erhält eine kritische Einschätzung der Situation in Bezug auf die BaFin-Meldung und die Konsequenzen für seine Investition.
Fragen
Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet RA Jens Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer
0800 72 73 463
an. Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.
Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.
Was ist nun zu tun?
Wir prüfen Ihre Dokumente (Kaufbelege, Mailkorrespondenz) vor Mandatserteilung kostenfrei!
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REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei
Wir vertreten und beraten betroffene Anleger und haben uns zu den Hintergründen eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.
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Seit nunmehr zwei Jahrzehnten ist die renommierte Anwaltskanzlei Reime ausschließlich im Bereich des Kapitalmarkts tätig und vertritt erfolgreich Anleger in verschiedenen Finanzangelegenheiten. Die Kanzlei hat sich dabei auf eine breite Palette von Fällen spezialisiert, darunter Anleger der Ärztetreuhand-Bauherrenmodelle, der COLUMBUS-Fonds, in den INFINUS Insolvenzen sowie in den Insolvenzen der Deutschen Lichtmiete, UDI, bc connect sowie der wee-Gruppe. Ebenfalls gehören die Insolvenzen größerer Anlagegenossenschaften wie Geno, Vivono und WSW zu ihrem Fachgebiet.
Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Finanzfragen benötigen.
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