Capital Group - Anlagebetrug/ Anlegern werden Festgeldverträge und Aktiengeschäfte vorgegaukelt

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Beitrag von

Rechtsanwalt 

Manfred Resch




Bei der Capital Group Sp. z o.o. handelt es sich um eine Unternehmung des in Dreieich bei Frankfurt / Main lebenden Celal Cakir, die von ihm am 18.05.2019 vor der Notarin Joanna Rameda-Pilip in Stettin in Anwesenheit eines amtlich vereidigten Übersetzers gegründet wurde Die Capital Group Sp. z o.o verfügt über ein Gesellschaftskapital von Zloty 20.000,00 verfügt, was ca. € 5.000,00 entspricht. Der Geschäftszweck war, vereinfacht gesagt, „allgemeine Unternehmensberatung“ und der Sitz der Gesellschaft befand sich unter einer Adresse einer Steuerkanzlei.


Beworben wurden von der Capital Group Sp. z o.o Festgeldverträge bei drei polnischen Banken und über die Marke „Capital Consulting“ mit Sitz in Neu-Isenburg bewarb Celal Cakir den Kauf von Airbnb-Aktien. Mit bestandkräftigem Bescheid vom 02.10.2019 hatte die BaFin bereits gegenüber der Capital Group Sp. z o.o. die sofortige Einstellung des Einlagengeschäfts angeordnet.


Die Capital Group Sp. z o.o als Teil eines großen Betrugsnetzwerks

In Sammelverfahren der Staatsanwaltschaften Frankfurt/Main und Dresden wird umfangreich gegen ein Netzwerk ermittelt, das mit vermeintlichen Festgeldanlagen geworben und verschiedenen Aktien zum Kauf angeboten hat. Hunderte Geschädigte haben durch diesen betrug einen Schaden von mehr als € 10 Millionen erlitten.


Zeitgleich mit diesen Aktivitäten von Cakir mit der Capital Group Sp. z o.o betrieben die Hintermänner dieses Betrugsnetzwerks auch die Plattformen „Meridian Interstate Europe“ und „European Investment Systems“, die ebenfalls Festgeldverträge und Aktien anboten und die erbeuteten Gelder über Banken in Spanien gewaschen haben.


Ein weiterer Ableger etablierte sich in der Schweiz und nutzte renommierte Schweizer Banken um die durch Betrug erbeuteten Gelder zu waschen.


Die Capital Group Sp. z o.o und die Rolle der polnischen Banken

Celal Cakir hat bei der BNP Paribas Bank Polska, der Bank Pekao und der PKO Bank Polski jeweils Fremdwährungskonten in Euro führen lassen, auf die in rascher Folge zwischen Mai und November 2019 von Verbrauchern aus dem deutschsprachigen Raum und insbesondere aus Deutschland fünf- und sechsstellige runde Beträge eingezahlt wurden. In „Sammelüberweisungen“ hat Celal Cakir diese Beute in sechsstelligen Tranchen auf Konten mehrerer türkischen Banken transferiert. Erst nach dem Einschreiten der BaFin und der polnischen Finanzaufsicht UKNF haben die Banken die Rahmenverträge mit der Capital Group Sp. z o.o gekündigt und die geforderten Auskünfte erteilt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Konten jedoch bereits abgeräumt.


„Resch Rechtsanwälte verklagen in diesen Tatkomplexen die beteiligten Banken“ teilt Rechtsanwalt Manfred Resch mit, da „erhebliche Anhaltspunkte für eine Beihilfe zur Geldwäsche bestehen, was einen umfassenden Schadenersatzanspruch begründet.“


Resch Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986

Foto(s): jochen.resch@resch-rechtsanwaelte.de

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