Hermes Capital Group – FINMA warnt

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Die Hermes Capital Group bietet über die Webseite hermes-group.ch u. a. Anlagen in Form von Festgeldern und Tagesgeldern an.

Auf der Homepage wird damit geworben, dass die Hermes Capital Group zu den führenden Anbietern für Investmentprodukte gehört und die Plattform dem Kunden einen exklusiven Zugang zu einlagengesicherten Festgelder und Tagesgeldern im europäischen Bereich bietet.

Außerdem wird dargestellt, dass die Hermes Group im Jahr 2016 gegründet wurde und heute ein international erfolgreiches Unternehmen sei.

Warnung der FINMA vor der Hermes Capital Group

Die schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) hat die Hermes Capital Group auf ihre Warnliste gesetzt und darauf verwiesen, dass zu dieser Gesellschaft kein Handelsregistereintrag in der Schweiz existiert.

Die FINMA führt eine Warnliste mit Gesellschaften, die unter Umständen ohne Genehmigung der FINMA Tätigkeiten ausüben.

Bezüglich Unternehmen und Personen, die auf dieser Warnliste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeiten eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder auch falsche Angaben gemacht haben. Außerdem kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.

Angebot Festgelder Hermes Capital Group in Deutschland nur mit Erlaubnis der BaFin

Soweit über die Homepage hermes-group.ch auch Anlegern in Deutschland Festgelder und Tagesgelder angeboten werden, ist auch dafür auch eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich. Soweit einem Anleger nämlich eine Festgeld- oder Tagesgeldanlage offeriert wird, bei der auch eine unbedingte Rückzahlung versprochen wird, stellt dies ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) dar.

Derartige Anlagen dürfen in Deutschland aber nur mit Erlaubnis der BaFin öffentlich angeboten werden.

Eine derartige Erlaubnis der BaFin existiert auch nicht.

Optionen für Anleger von Hermes Capital Group 

Sofern Anlagen in Deutschland ohne eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin angeboten werden, kann sich für einen Anleger in Deutschland gegen die Hermes Capital Group bzw. deren Verantwortliche ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen.

Anleger, die der Hermes Capital Group, insbesondere etwa für Festgeld- oder Tagesgeldanlagen, zur Verfügung gestellt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Anleger der Hermes Capital Group berät und unterstützt.

Stand: 19.06.2023


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