CB Camper Base Rheinland GmbH - "Eichholzfest - Feiern Sie mit uns" - was denn - die Insolvenz?
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Es ist schon bitter - am Wochenende hat man noch ein "Eichholzfest" veranstaltet, jetzt kam die Mitteilung, dass die CB Camper Base Rheinland GmbH Insolvenzantrag stellen. Für alle Käuferinnen und Käufer, die ihren Camper bezahlt, aber noch nicht bekommen haben ist diese Entwicklung besonders schmerzhaft.
1. CB Camper Base Rheinland GmbH wird Insolvenzantrag stellen
Fast zeitgleich habe ich von verschiedenen KäuferInnen von Fahrzeugen bei der CB Camper Base Rheinland GmbH versandte Mitteilung bekommen. Darin heißt es:
"leider müssen wir Sie heute informieren, dass sich die CB Camper Base Rheinland GmbH gezwungen sieht, unter den Schutzschirm der Insolvenz zu gehen. Die Sanierungsbemühungen haben, trotz des Versuches bis zum letzten Moment frisches Geld zu bekommen, nicht zu einer Fortführung geführt.
Ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht Köln wird vorbereitet und wir informieren Sie, sobald der Beschluss vorliegt. Bitte wenden Sie sich anschließend mit Ihrer Forderung an den vorläufigen Insolvenzverwalter."
Übersetzt bedeutet das jetzt - nichts geht mehr und man wird einen Insolvenzantrag stellen. Besonders bitter ist das, weil die CB Camper Base Rheinland GmbH noch am Wochenende auf dem Betriebsgelände ein "Eichholzfest" veranstaltet hat. Ob hier noch Fahrzeuge verkauft wurden, ist mir nicht bekannt. Wenn, dann ist zu hoffen, dass die KäuferInnen noch nicht bezahlt haben und angesichts der derzeitigen Situation sollte man das auch nicht ohne rechtliche Prüfung tun.
2. Nach der CB Camper Base Lörrach GmbH und der CB Camper Base Rhein-Main GmbH nun auch die CB Camper Base Rheinland GmbH in Insolvenz
Es handelt sich (leider) nicht um die erste Insolvenz innerhalb der CB Camper Base Gruppe. Es befinden sich bereits die CB Camper Base Lörrach GmbH und die CB Camper Base Rhein-Main GmbH im vorläufigen Verwaltungsverfahren. Einzelheiten hierzu können Sie hier nochmal nachlesen:
Des Weiteren berichteten uns mehrere KäuferInnen davon, dass sie ihr Fahrzeug zwar bezahlt hätten, man es ihnen aber nicht aushändigen könnte oder würde, da dies im Moment nicht möglich sei. Einzelheiten hierzu können Sie hier nochmal nachlesen:
CB Camper Base Rheinland GmbH - was ist da los? (anwalt.de)
Wir hatten unter Einhaltung der vertraglichen Fälligkeiten auch ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass man nicht ohne anwaltliche Prüfung und nicht auf Vorauskasse zahlen sollte.
3. Wie geht es nun weiter?
Nach Stellung des Insolvenzantrages wird das Amtsgericht Köln vermutlich das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnen. Dann prüft der vom Gericht eingesetzte Verwalter, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann oder nicht. Dies hängt z.B. davon ab, ob die Gesellschaft insolvenzreif ist und ob die die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist. Dann wird der Verwalter die Gläubiger anschreiben und auffordern, ihre Forderungen anzumelden.
Schwierig wird es für die KäuferInnen, die ihr Fahrzeug zwar bezahlt, aber nicht erhalten haben. Hier ist es möglich, dass der Insolvenzverwalter im Rahmen seines Wahlrechtes entscheidet, ob der den jeweiligen Kaufvertrag erfüllt oder nicht. Wählt er die sog. Nichterfüllung, bleibt den KäuferInnen nichts anderes übrig, als ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
4. Auffälliges Auseinanderfallen von Zahlung und Lieferfrist
Bei den meisten KäuferInnen, die sich bei uns gemeldet haben, fällt folgendes auf: Es wurde ein unverbindlicher Liefertermin im Vertrag aufgenommen und laut Vertrag sollte die Zahlung vor Übergabe des Fahrzeuges erfolgen. So weit, so normal. Allerdings wurden den Kunden unmittelbar nach Vertragsabschluss sog. Vertragsbestätigungen und a-conto-Rechnungen übersandt mit der Bitte, diese innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Das haben die meisten Kunden auch getan, nicht wissend, dass sie a) im Grunde noch gar nicht leisten müssten und b) damit komplett auf Vorkasse leisten, was dann zum Problem werden kann, wenn sich das Unternehmen bereits in "Schieflage" befindet.
Ob in der damaligen Lage des Unternehmens solche Verträge in dieser Form überhaupt geschlossen werden konnten, prüfen wir gerade. Maßgeblich wird dabei sein, auf welchen Zeitpunkt der Insolvenzverwalter den Zeitpunkt der Insolvenzreife legt.
Wenn hier Verträge abgeschlossen wurden, die man zum damaligen Zeitpunkt gar nicht (mehr) hätte abschließen dürfen, kann das unter Umständen sogar persönliche Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Personen nach sich ziehen.
5. Was können wir tun?
Uns liegen inzwischen mehrere Verträge von enttäuschten Kunden und Kundinnen vor. Es wurden auch bereits entsprechende Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherungen unter Berücksichtigung aller bekannten (und teilweise hier nicht veröffentlichten) Tatsachen gestellt. Entsprechende Zusagen liegen inzwischen auch schon vor.
Somit können die weiteren Schritte im Insolvenzverfahren einerseits und zur Überprüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte erforderliche Prüfungen und Ermittlungen vorgenommen und vorbereitet werden.
Wenn Sie wissen wollen, wie es mit Ihrem Vertrag zum Erwerb des meist sehr teuren Wohnmobils weitergeht, dann können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können mir über das unten stehende Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen, Sie können mich unter 02621/6239288 anrufen oder Sie schreiben eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de .
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