Anzeige wegen CBD-Blüten oder CBD-Öl bestellt – Ärger mit der Polizei?

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Allen hartnäckig kursierenden Gerüchten zum Trotz ist der Kauf von CBD-Blüten in Deutschland nach wie vor illegal und stellt einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar, mit dem nicht zu spaßen ist.

 

Was ist CBD?

CBD steht für Cannabidiol, einen Bestandteil der Cannabispflanze. Im Gegensatz zu THC wirkt CBD beruhigend, ohne ansonsten Rauschwirkung zu entfalten. Es wird u.a. im medizinischen Bereich eingesetzt.


Ist CBD verboten?

Cannabis ist zwar seit April 2024 zum Teil "legal", Anbau und Besitz (max. 3 Pflanzen und 50g getrocknet) sowie Mitführen (max. 25g) und Konsum sind ab 18 erlaubt, aber es existiert noch kein freier Markt dafür. Man ist zum Kauf auf sogenannte "Social Clubs" oder ärztliche Verschreibung von medizinischem Cannabis angewiesen.

CBD-Öl ist zwar als Bestandteil diverser Produkte im Handel legal erhältlich, allerdings nur in solchen Produkten, die nicht zur Einnahme bestimmt sind, also beispielsweise Kosmetika. Anders verhält es sich mit den Blüten: Sie sind nur zu wissenschaftlichen Zwecken zu erwerben, und damit ist der Kauf für Privatpersonen, unabhängig von der erworbenen Menge, verboten.

 

Was kann passieren, wenn ich online CBD-Blüten bestellt habe?

Die Einfuhr von Cannabis in irgendeiner Form stellt nach wie vor einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar. Wenn Ihre Bestellung am Zoll abgefangen wird, ergeht Strafanzeige gegen Sie und Sie erhalten eine Vorladung von der Polizei.

Im schlechtesten Falle, etwa beim Kauf größerer Mengen, verdächtigt man Sie auch des Handels, was zu einer Hausdurchsuchung führen kann.

In jedem Fall wird eine Ermittlung gegen Sie eingeleitet, an deren Ende empfindliche Strafen stehen können. Doch die Beweislage ist oft sehr dünn, und eine gute Verteidigung kann häufig eine milde Strafe, wenn nicht gar eine Einstellung des Verfahrens erwirken.

 

Wie hoch kann die Strafe ausfallen?

Prinzipiell richtet sich das Strafmaß nach der Schwere des Vergehens, sei es Besitz, Einfuhr und/oder Handel (wobei schon ein einmaliger Verkauf einer geringen Menge als Handel ausgelegt werden kann). Für „geringe Mengen“ können Besitz und Handel laut § 29 BtMG eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen. Für „nicht geringe Mengen“ werden Besitz und Handel mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren belegt.

Bei Geringfügigkeit der Schuld, z.B. Wenn eine geringe Menge zum Eigenbedarf erworben wurde, und ansonsten keine Gründe zur Anklage vorliegen, kann das Verfahren gemäß §29 Abs. 5 BtMG auch eingestellt werden.

Beachten Sie auch unseren Rechtsblog-Artikel zum Thema: CBD-Rechtslage. Wenn sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich einfach per WhatsApp an uns.

Wie verhalte ich mich bei einem Ermittlungsverfahren?

In jedem Falle sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und einen Anwalt einschalten. Auch Unterschriften oder die Herausgabe von Passwörtern können Sie verweigern. Gerade bei einer Hausdurchsuchung sollten Sie sich zwar kooperativ zeigen, aber die Aussage verweigern, und sich an Ihren Anwalt wenden. In Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ist der Ausgang stark vom Einzelfall abhängig, daher kann ein guter Verteidiger viel Einfluss auf das Strafmaß zu Ihren Gunsten nehmen.

Dr. Brauer Anwälte arbeiten bundesweit und sind auf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz spezialisiert.

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