CBD/Cannabidiol: EU setzt CBD auf Kosmetikliste: Anwaltsinfo

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Produkte mit dem Hanfinhaltsstoff CBD sind weiter im Trend und inzwischen hatte auch nicht nur vor kurzem der EuGH ein wichtiges Urteil zu CBD gefällt, sondern vor kurzem auch die EU-Kommission CBD auf die Kosmetikliste gesetzt.

Die EU-Kommission hatte nämlich vor kurzem die "Cosmetic Ingredient Database" (Cosing), auf der die in der EU für den Gebrauch in Kosmetika zugelassenen Inhaltsstoffe stehen, um einen Eintrag zu natürlich gewonnenem CBD ergänzt, ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Die "Cosing Datenbank" der EU-Kommission über Substanzen und Inhaltsstoffe und deren Zwecke und Funktionen in Kosmetikprodukten soll den Mitgliedsstaaten und Unternehmen als Orientierungshilfe dienen und den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union erleichtern.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB handelt es sich dabei um eine wichtige Ergänzung, denn der bisherige "Cosing-Eintrag" sah bisher nur synthetisch gewonnenes CBD in bestimmter Form als zulässigen Inhaltsstoff in Kosmetika vor.

Nach dem bereits wegweisenden "CBD-Urteil" des EuGH, 19.11.2020 - C-663/18 (BS CA),, das bereits wichtige neue Erkenntnisse für den Vertrieb von CBD-Produkten vor allem als Betäubungs-/Nahrungsergänzungsmitteln gebracht hatte, handelt es sich hierbei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner um eine weitere wichtige Klarstellung, die insbesondere für die Kosmetikindustrie ein "Startschuss" sein könnte, um nun verstärkt Kosmetikprodukte mit CBD/Cannabidiol in den Handel zu bringen.

Auch hier ist jedoch, worauf Dr. Späth & Partner hinweisen, trotz der Klarstellung auf EU-Ebene immer noch eine Abklärung auf nationaler Ebene z.B. zum Inverkehrbringen, "Labeling", etc. im jeweiligen Einzelfall erforderlich, d.h., es muss z.B. immer geprüft werden, welches konkrete Kosmetik-Produkt in den Verkehr (z.B. Seifen/Cremes, etc.) gebracht werden soll und mit welchen Inhaltsstoffen und welcher Dosierung, um hier auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. 

Fazit: Der Markt für CBD-Kosmetika/-produkte dürfte sich durch die Aufnahme von CBD in die  Cosmetic Ingredient Database positiv entwickeln, denn es dürfte künftig rechtlich deutlich einfacher möglich sein, Kosmetikprodukte mit CBD auf den Markt zu bringen, was auch für größere Kosmetikkonzerne von großem Interesse sein könnte. 

sollten daher immer die aktuellen rechtlichen Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von CBD-Produkten abklären und können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden, um die rechtliche Zulässigkeit im konkreten Einzelfall zu prüfen.



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