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CeBIT unter dem Motto Shareconomy – Tauschen und Teilen als Thema

  • 3 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Die CeBIT hat ihre Tore für die Besucher geöffnet. Bundeskanzlerin Merkel hat am Montagabend die Eröffnungsrede gehalten. Bis zum Samstag zeigt die weltweit größte Messe für Informations- und Kommunikationstechnologie die neuesten Entwicklungen im IT-Bereich. Die CeBIT steht dabei diesmal unter dem Thema „Shareconomy" - dem zunehmenden Teilen von Wissen, Erfahrungen und Ressourcen. Wikis, Social Media, Blogs, Communities, Clouds und Seiten, auf denen sich alles vom Auto bis zum Zimmer sharen lässt, werden für immer mehr Menschen zur Normalität.

Warum nicht tauschen oder teilen?

Warum etwas kaufen und besitzen, wenn es sich auch tauschen und teilen lässt? Dieser Gedanke existiert schon länger. Ihm im Weg stand bisher der Aufwand, um Anbieter, Sucher und den Gegenstand oder auch die Dienstleistung zu vereinen. Erst Tablets und Smartphones und das mobile Internet konnten ihn auf ein alltagstaugliches Maß verringern. In nicht allzu ferner Zukunft werden die Geräte Datenbrillen wie etwa die Google Glasses und intelligente Armbanduhren - sogenannte Smartwatches - noch begleiten und sie in einigen Jahren voraussichtlich ersetzen. Schließlich sind es erst knapp sechs Jahre, seit Apple mit dem ersten iPhone den Markt revolutionierte. Das Tauschen und Teilen wird im täglichen Leben dank einer Smartwatch oder Brille zunehmen. Sie könnten noch leichter zum Standort des Fahrzeugs beim Carsharing führen oder den Weg zur Wohnung beim Couchsurfing weisen. Dasselbe gilt für die Standorte vieler weiterer Gegenstände.

Beim Design hört das Teilen auf

Für die Hersteller dieser Geräte wird Tauschen und Teilen dagegen nicht zum Trend werden. Insbesondere wenn es um das Design einer internetfähigen Brille, einer Smartwatch oder was sonst noch kommen mag, geht. Was zu Zeiten grauer PC-Kisten kaum eine Rolle spielte, ist heutzutage umso umkämpfter. Während Patente eventuell noch lizenziert werden - mitunter erst nach gerichtlichem Druck, ist beim Aussehen der Produkte auf jeden Fall Schluss mit Teilhabe. Das zeigen vor allem die Streitigkeiten zwischen Apple, Samsung, Nokia, Google und anderen Herstellern in verschiedensten Konstellationen weltweit. Im Jahr 2011 durfte Samsung etwa sein Galaxy Tab in Europa erst nach einer Designänderung wieder vertreiben. Grund war eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Düsseldorf, das das Geschmacksmuster  auf Apples iPad verletzt sah. Wer dieses Recht besitzt, darf jedem die Nutzung untersagen. Das Geschmacksmuster ist dabei für den Schutz des Äußeren zuständig - konkret der Form und der Farbe eines Gegenstands. Aufgrund der weitgehend vorgegebenen Form einer Brille oder Uhr dürfte es künftig sogar noch schwerer werden, ein einzigartiges Design zu entwerfen. Es wird spannend, wie die Hersteller den begrenzten Raum nutzen werden. Ob sich die Gadgets dabei in einzelnen Merkmalen unterscheiden, ist nicht ausschlaggebend. Die Richter stellen nämlich beim Vergleich auf den Gesamteindruck ab. Dem liegen im deutschen Recht die bis zu zehn Darstellungen eines Produkts zugrunde, die der Rechtsinhaber bei der Anmeldung des Geschmacksmusters angeben darf.

Dass die Idee der Shareconomy bei der Entwicklung dennoch nicht ganz außen vor ist, zeigt die Smartwatch Pebble. Deren notwendige Finanzierung erfolgte nämlich wesentlich durch Crowdfunding. Insbesondere junge Unternehmen können so über entsprechende Plattformen Geld für ihre Ideen sammeln und den Spendern im Gegenzug das spätere Produkt oder die Dienstleistung vorzugsweise, vergünstigt oder in exklusiver Weise anbieten. Ein gelungenes Beispiel für den Nutzen der Teilhabe, das sicher auch auf der diesjährigen CeBIT ein Thema ist.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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