Celsius Network LLC: Insolvenzverfahren – aufsichtsrechtliche Regelverstöße

  • 3 Minuten Lesezeit

Am 13. Juli 2022 hatten - wie berichtet - die Celsius Network LLC und die mit damit verbundenen Unternehmen vor dem Bundesinsolvenzgericht für den Bezirk Südliches New York Reorganisationsinsolvenz angemeldet.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren bereits Klagen vor dem Bundesbezirksgericht für den Bezirk New Jersey anhängig, die durch den allumfassenden Vollstreckungsschutz zwar zunächst nicht weiter betrieben werden dürfen, aber durch Verweisung als Feststellungsansprüche im Insolvenzverfahren weiterverfolgt werden können.

Im Verfahren Az. 22-cv-4560 behauptet der Kläger vor dem Bundesbezirksgericht für den Bezirk New Jersey unter anderem, die beklagten Gesellschaften Celsius Network LLC, Celsius Lending LLC, Celsius KeyFI LLC sowie die Vorstandsmitglieder M.,B., C. und L. (Namen anonymisiert) hätten Celsius-Produkte ohne die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen, Offenlegungen und Prospekte an Anleger verkauft. Der Kläger behauptet weiter, dass die in Kryptowährungen oder –derivativen definierte Anlageverzinsung nicht wie von den Beklagten angegeben durch die kurzfristige Finanzierung traditioneller Wertpapiertransaktionen institutioneller Anleger erwirtschaftet wurde, sondern durch die Eingabe neuer Kryptowährungseinheiten durch Neu- oder Bestandskunden finanziert wurde. Obwohl die Investitionsstruktur in Celsius’ Kryptowährungsprodukte als mit einem Sparkonto vergleichbar und unter Versprechen hoher Renditen beworben wurden, seien fragmentierte Kryptowährungseinlagen der verschiedenen Anleger zur Weiterverleihung gepoolt worden, ohne dass eine gesetzliche oder freiwillige Einlagensicherung Mindestverluste ausgeglichen hätten. Die Klage ist als Sammelklage konzipiert und anhängig gemacht worden, eine Zulassung als solche nach den Verfahrensvorschriften ist aber solange ausgeschlossen, bis der insolvenzrechtliche Vollstreckungsschutz ausgesetzt oder die Klage als adversarial proceedings in  das Insolvenzverfahren integriert wird.

In einem weiteren Verfahren mit dem Aktenzeichen Az. 22-cv-5452 behauptet der dortige Kläger vor dem Bundesbezirksgericht für den Bezirk New Jersey unter anderem, die beklagte Gesellschaft Celsius Network LLC sowie deren Finanzvorstand S. hätten sein Beschäftigtenverhältnis bei der Celsius Network LLC rechtswidrig und mit diskriminierenden Praktiken aufgrund seiner Behinderung unter Vorwand betriebsbedingter Gründe beendet. Die Klage ist eine Einzelklage. Arbeitsrechtliche Ansprüche sind im Rahmen einer Reorganisationsinsolvenz gegebenenfalls bevorzugt zu behandeln, allerdings beruft sich der Kläger hier auch auf mittelbare Ansprüche nach den Gesetzen zum Schutze Behinderter, so dass hier eine weitere Differenzierung erforderlich werden könnte. Es ist davon auszugehen, dass der zu erwartende Haftungsumfang die Masse nur verhältnismässig geringfügig belasten wird.

Die echten Schulden belaufen sich auf 2,85 Mrd. US-Dollar.

Die Staaten New Jersey und Texas haben aufsichtsrechtliche Prüfungen der Geschäftspraktiken der beteiligten Gesellschaften und Personen eingeleitet. Bei der U.S. Securities & Exchange Commission sind derzeit noch keine aufsichtsrechtlichen Verfahren gegen die Insolvenzschuldnerinnen oder  Mitglieder ihrer jeweiligen Geschäftsführung angestrengt. Die verfahrensbetreibenden Generalstaatsanwaltschaften können Restitutionsansprüche sui generis für Geschädigte verfolgen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Verlust erlitten haben oder in deren Zuständigkeitsbereich aus Regelverstössen erlangtes Vermögen der Insolvenzschuldnerinnen sichergestellt werden kann. Geschädigte sollten erwägen, sich verschiedenen Verfahrensarten im Einzelfall anzuschliessen, bei denen die Möglichkeit einer Rangbevorzugung innerhalb des Insolvenzverfahrens besteht, um maximale Einlagenrückzahlung zu gewährleisten.

Gläubiger können sich zwecks kostenfreier anwaltlicher Beratung registrieren lassen. Schauen Sie bitte nach Absendung Ihrer Daten in Ihr E-Mail-Postfach.  

Die Unterlagen zwecks Forderungsanmeldungen in Deutschland bei Nuri und bei Celsius Network in den USA (Nennwert der Forderung in Bitcoin) können gesandt werden an

segelken@gmx.net

Es erfolgt dann die Vertretung in den beiden Insolvenzverfahren. Der Schaden besteht in dem Unterschied der Vermögenslagen vor und nach dem Schadenseintritt. 

Robert Rechtsanwälte GbR bieten kostenfreie Beratung unter 01711282315 an. Kontakt: segelken@gmx.net


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Wilhelm Segelken

Beiträge zum Thema