CFDs: BaFin verbietet CFD-Handel mit Nachschusspflicht für Privatanleger

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I) Das Problem

CFDs (Contract for Difference) sind eine Erfindung der Briten.

In Britannia musste beim Kauf und Verkauf von Aktien eine sog. Stempelsteuer bezahlt werden, was unangenehm ist, da diese nur die Königin/Krone reich macht.

Also dachte man sich, warum soll man überhaupt eine Aktie zum Preis von z.B. 500 £ (=Pfund) kaufen, wenn man sowieso nur auf den Kursgewinn erpicht ist, da die Aktie ja mit Sicherheit auf 700 £ steigen wird.

II) Die Lösung

Schlauer wäre es doch dann, statt eine Aktie zu 500 £ zu kaufen, lieber einen Vertrag (Contract) mit jemanden zu machen, der gegen eine geringe Provision und eine Sicherheitsleistung (sog. Margin) den Anspruch auf den Gewinn der Aktie gewährt. 

Der Vertrag auf den Gewinn einer Aktie würde dann bei dem Vertragspartner nur eine Sicherheitsleistung von z.B. 50 £ kosten, aber dennoch einen Anspruch auf den gesamten Gewinn (200 £) bringen; nur die Königin/Krone weint dann, weil sie keine Stempelsteuer mehr erhält.

Für den Kaufpreis einer Aktie (500 £) könnte man 10 Contracts (10 x 50 £) kaufen, die dann das Anrecht auf die Kurssteigerung von 10 Aktien gewähren und mithin 2000 £ Gewinn …

III) Das Ergebnis

Schon taucht der Gedanke auf: „Wie lang sind eigentlich die Lieferfristen für einen Porsche Carrera in Peppermint Green? Und warum heißen die Verträge eigentlich Contracts for Difference? Na ja, ist wahrscheinlich unwichtig“.

IV) Das Ergebnis Nachtrag

Nicht ganz. 

Denn „... for Difference“ bedeutet, es kann auch in die andere Richtung, in Richtung Verlust, gehen. Wenn die Aktie um 200 £ fällt und man hat 10 Contracts, darf man dann auch die 2000 Pfund Verlust tragen und an den Vertragspartner zahlen, also sogar weiteres privates Geld nachschießen für die fehlgeschlagene Spekulation.

V) Die Rettung

Die Königin (Fiskus) ärgert sich zwar immer noch, weil sie auch dann keine Steuern bekommt; nur der Privatanleger könnte bei unbegrenzt hohen Nachzahlungen Probleme bekommen. 

Die deutsche BaFin möchte daher den deutschen Anleger mit dem Verbot der CFDs vor der drohenden Pleite retten. Wie nett.

Und ganz nebenbei (?) schützt sie die CFD-Anbieter (Banken) davor, auf den immensen Nachschussforderungen gegen Anleger sitzenzubleiben, die sich verzockt haben und dann nicht zahlen können. 

Reich oder arm werden kann der Privatanleger nach dem BaFin-Verbot durch CFD-Wetten jetzt nicht mehr. 

Das Zocken mit CFDs muss der Privatanleger nun den Banken überlassen, die dann, wenn’s schiefgeht, aber vom Staat gerettet werden.

VI) Die Arschkarte

Da ein Verbot der CFDs durch die BaFin schon seit einiger Zeit diskutiert wird, hätte jeder Vermittler/Berater über das drohende staatliche Verbot informieren müssen.

Sollten Berater über die immensen Risiken des CFD-Handels, die weit über Roulette und Pferdrennen hinausgehen, falsch oder nicht aufgeklärt und einen (normalen) Anleger nicht von diesen Geschäften abgeraten haben, dürften sie zu Recht die Arschkarte in Form einer gegen sie gerichteten Schadensersatzklage gezogen haben, die ihnen dann auch gerne durch die Kanzlei Mertens persönlich überreicht wird. Gleiches erwartet Broker, die 3 Monate nach dem BaFin-Verbot weiterhin CFDs mit Nachschusspflicht anbieten. Das Spiel dauert also keine 90 Tage mehr; und Nachspielzeit gibt’s nicht!

Die Kanzlei Mertens Rechtsanwälte vertritt seit Jahren bundesweit in gerichtlichen und außergerichtlich Verfahren, sowie Insolvenzverfahren ausschließlich die Interessen geschädigter Kapitalanleger und Bankkunden gegen Banken, Initiatoren und Vermittlern von Kapitalanlagen. Bei Problemen mit CFDs können Sie gerne unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung ihrer Rechte und Ansprüche wahrnehmen. Das Angebot und weitere Informationen finden die auf unserer Internetseite unter dem Link:

http://www.mertens-rechtsanwälte.de/Faelle/CFD-Contracts-for-Difference/index.php/


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