NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH: BaFin Verbot, Abwicklung stockt.

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Es ist schon eine „verwickelte“ Sache mit den Algen der NAM (Niedersächsische Algen Manufaktur):

Herumwickeln

kann man Algen um japanischen Klebereis und erhält so ein durchaus schmackhaftes Sushi. Ob daneben die weiteren Verwendungsmöglichkeiten, die das Unternehmen angab, um Anleger zu gewinnen, wirklich realistisch waren ist zumindest zweifelhaft. Zweifel die auch den Vermittler/ Berater hätten überfallen müssen, der die Anlage vor ihrer Vermittlung auf ihre Plausibilität hätte prüfen müssen.

Abwickeln

meint die BaFin und zwar unverzüglich mit Bescheid vom 13.01.2017, weil es sich um ein Einlagengeschäft handelt, für das die notwendige Erlaubnis fehlt.

Einwickeln

sollten sich die Anleger nicht von Vermittlern oder Berater lassen, die behaupten, dass dieses BaFin- Verbot nicht voraussehbar war. Die Aufgabe des Vermittlers bestand nicht nur darin eine anlage- und anlegergerechte Beratung vor dem Verkauf vorzunehmen, sondern auch die Kapitalanlage auf Plausibilität zu prüfen. 

Der Vermittler / Berater muss sich weiter vor dem Verkauf der Kapitalanlage die Frage stellen, ob es sich bei dem Vorhaben der NAM um ein realistisches Geschäftsmodell oder allenfalls eine „interessante“ Idee handelt, und ob die Finanzierung legal oder zumindest in der Form rechtlich zweifelhaft ist. Tut er das nicht, kann er schon mal nach einem Termin bei seiner Versicherung anfragen.

Verwickelt (jetzt kommt der Rechtstipp),

ist die Frage, was der Anleger tun sollte. Anleger, die ihrer Forderung auf Rückzahlung des Anlagebetrags bei dem Unternehmen geltend machen, sehen entweder kein Geld oder dürfen erhaltene Zahlungen dann irgendwann an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. 

Bleibt nur noch den Berater oder Vermittler am Wickel zu kriegen, der Ihnen, als Anleger, den Murks ans Bein gewickelt, also angedreht, hat. Schadensersatzansprüche sollten dann aber möglichst umgehend geltend gemacht werden, da die Haftungssumme der Haftpflichtversicherung und das Vermögen des Vermittlers/Beraters zumeist unterentwickelt sind.

Damit eine weitere Entwicklung nicht an Ihnen vorbeigeht, sollten Sie fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.

Die KanzleiMERTENS Rechtsanwälte vertritt seit Jahren bundesweit in gerichtlichen und außergerichtlich Verfahren, sowie Insolvenzverfahren ausschließlich die Interessen geschädigter Kapitalanleger und Bankkunden gegen Banken, Initiatoren und Vermittlern von Kapitalanlagen. Bei der Kapitalanlagesache NAM (Niedersächsische Algen Manufaktur) vertraut uns bereits eine Vielzahl von Mandanten, die zuvor unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung ihrer Rechte und Ansprüche wahrgenommen haben. Das Angebot und weitere Informationen finden die auf unserer Internetseite unter dem Link:

http://mertens-rechtsanwaelte.de/Faelle/NAM-Niedersaeschsiche-Algen-Manufaktur/



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