Chancen der Berufung im Strafverfahren- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Das Rechtsmittel der Berufung ist gegen alle Urteile, die von einem Amtsgericht (egal b Strafrichter oder Schöffengericht) verkündet wurden, möglich. Wird es nur vom Angeklagten eingelegt, darf kein höheres Strafmass verkündet werden.

In der Berufungshauptverhandlung werden sämtliche Beweise noch einmal bewertet. Es wird so verhandelt, als ob es das erste Urteil gar nicht gibt. Dadurch kann in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ganz anders entschieden werden. Durch das vorinstanzliche Urteil ist aber eindeutig erkennbar, welche Argumentationsketten der Staatsanwaltschaft als Schwerpunkt angegriffen werden müssen. Es können entsprechende Beweisanträge gestellt und Gutachten eingeholt werden. Die sich daraus neu ergebenden Verteidigungsmöglichkeiten kann ein spezialisierter Verteidiger für Sie nutzen und ein Freispruch in der zweiten Instanz ist keine Seltenheit. Eine abstrakte Lösungsmöglichkeit gibt es nicht, wichtig sind Immer die Umstände des konkreten Einzelfalls.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit 2008 Fachanwalt für Strafrecht und außerdem Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. In seinem Mitarbeiterstab finden sich neben gestandenen Strafverteidigern auch  erfolgreiche Betriebswirte. Besonders in Wirtschaftsstraf- aber natürlich auch in allen anderen Strafverfahren kann er Sie optimal beraten und verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in seiner Kanzlei an. Diese befindet sich in Berlin- Charlottenburg, direkt am Kurfürstendamm. Eine Zweigstelle ist außerdem in Cottbus. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich, die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung. 




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