Checkliste Kündigung

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Wer eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses erhalten hat, ist einerseits geschockt – andererseits muss er einige Dinge zügig erledigen, um seine Rechte zu sichern. Wir wollen mit einer kleinen Checkliste sicherstellen, dass Sie Ihre Rechte richtig wahrnehmen:

1. Haben Sie eine schriftliche Kündigung erhalten?

Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt ist – ansonsten ist die Kündigung nicht wirksam. Eine mündlich ausgesprochene oder angedrohte Kündigung führt nicht zu einer wirksamen Kündigungserklärung (§ 623 BGB).

Notieren Sie das Datum, wann Sie die Kündigung erhalten haben.

2. Fristen einhalten

Zur Sicherstellung von Arbeitslosengeld-I-Ansprüchen muss man sich unverzüglich nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden. Also – bitte nicht zu lange warten, um zur Agentur für Arbeit zu gehen. Bei längeren Kündigungsfristen (länger als drei Monate) muss das drei Monate vor dem Beendigungszeitpunkt geschehen. Das kann persönlich, telefonisch oder per Internet erfolgen.

Sollte gegen die Kündigung rechtlich vorgegangen werden, muss auch hier eine Frist eingehalten werden. Drei Wochen nach Erhalt der Kündigung muss Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Diese Frist ist zwingend einzuhalten. Danach sind die Ansprüche fast nicht mehr durchsetzbar. Insofern ist schnelles Handeln geboten!

3. Aufhebungsvertrag

Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber anstelle einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag vorgelegt, dann sind die Fristen zunächst nicht relevant. Nichtsdestotrotz müssen Sie prüfen (lassen), ob eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zu Schwierigkeiten, wie z. B. der Verhängung einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit, führen kann. Sperrzeit ist ein Zeitraum von bis zu drei Monaten, in denen keinerlei Zahlung durch die Agentur für Arbeit erfolgt. Tipp: nicht von Zahlen, bspw. durch eine Abfindung, blenden lassen. Lassen Sie vielmehr den Aufhebungsvertrag durch einen Anwalt prüfen!

4. Anwalt kontaktieren

Brauche ich zur Durchsetzung meiner Ansprüche einen Anwalt? Die Frage ist eigentlich einfach. Grundsätzlich ja. Nutzen Sie die Erstberatung bei einem Anwalt. Die Kosten von max. 226,10 EUR (Erstberatungsgebühr 190,00 EUR zzgl. MwSt.) sind für gewöhnlich gut investiert, wenn Sie den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht suchen. Der kann neben der Einschätzung der Erfolgsaussichten auch eine Kosteneinschätzung geben, denn Ihr Verfahren soll nicht nur erfolgreich, sondern auch wirtschaftlich für Sie sein.

5. Informationen sammeln

Der Beratungstermin beim Anwalt ist besonders erfolgreich, wenn Sie alle notwendigen Informationen mitbringen. Dazu gehört Ihr Arbeitsvertrag nebst allen Anlagen und Ergänzungen, sofern vorhanden die Abmahnungen, die Gehaltsabrechnungen mindestens der letzten drei Monate und das Kündigungsschreiben. Wenn das Unternehmen tarifgebunden ist, dann ist es hilfreich, den entsprechenden aktuellen Tarifvertrag zu kennen. Darüber hinaus sollten Sie in Erfahrung bringen, ob ein Betriebsrat bei Ihrem Arbeitgeber besteht und ob er zu Ihrer Kündigung gehört wurde. Ferner sollten Sie feststellen, wie viel Teilzeit- und Vollzeit-Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen angestellt sind. Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber bei der Übergabe der Kündigung Gründe genannt? Wenn ja, dann dokumentieren Sie diese bitte.

Mit diesen ersten Maßnahmen sind Sie gut gerüstet, um sich gegen eine Kündigung zu wehren. Eine Kündigung ist kein Weltuntergang und führt nicht zur sofortigen Armut. Wichtig ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich mit denjenigen zu besprechen, die Ihnen helfen können. Und – nicht zurückblicken, sondern nach vorne!

„Nichts ist entspannter, als das anzunehmen, was kommt.“ (Dalai Lama)

Sollten Sie weitere Fragen zu einer Kündigung oder einem anderen arbeitsrechtlichen Thema haben, wenden Sie sich an unsere Experten. Wir senden Ihnen für einen Beratungstermin auch gerne unsere Checkliste.

Ansgar F. Dittmar

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediator

Bernzen Sonntag Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB


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