Checkliste Scheidung - Was muss ich bei der Trennung bis hin zur Scheidung beachten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Zusammenstellung sämtlicher persönlicher Unterlagen/ Anfertigung von Kopien

  • Geburtsurkunde der Kinder
  • Heiratsurkunde
  • Einkommensnachweise:
    • nichtselbstständig
      • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (von Ihnen, falls möglich auch vom Partner)
      • zuletzt ergangener Steuerbescheid
      • Aufstellung Ihrer monatlichen Belastungen nebst Nachweisen (Versicherungsscheine, Kontoauszüge usw.)
    • selbstständig
      • Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre, Gewinnermittlungen der letzten drei Jahre, Bilanzen der letzten drei Jahre
      • Letzten drei Steuerbescheide
      • Aufstellung Ihrer monatlichen Belastungen nebst Nachweisen (Versicherungsscheine, Kontoauszüge usw.)
  • Sparkonten (gemeinsame Konten)
  • Versicherungen
    • Privathaftpflichtversicherung
      • Umstellen auf Singletarif, ggf. Abschluss einer neuen Versicherung
    • Tierhalterhaftpflichtversicherung
    • Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
    • Kfz-Versicherung
    • Hausratsversicherung
    • Gebäudeversicherung
      • geht mit Eintragung als Alleineigentümer in das Grundbuch mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Der Erwerber hat ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats ab Kenntnis, evtl. abweichende Versicherungsbedingungen beachten
    • Unfallversicherung
      • Ggf. Neuregelung der Bezugsrechte für den Todesfall
    • Risikolebensversicherung
      • Ggf. Neuregelung der Bezugsrechte für den Todesfall
    • Lebens- und Rentenversicherung
      • Ggf. Neuregelung der Bezugsrechte für den Todesfall
  • Unterlagen der Kinder
    • Ausbildungsvergütungsvertrag
  • Unterlagen des gemeinsamen Vermögens und Vermögens des Ehepartners
  • Umfassende Kenntnis über die Vermögensverhältnisse schaffen
    • Bausparverträge
    • Sparverträge
    • Lebensversicherungen
    • Wertpapiere
    • Immobilien
      • Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Darlehensverträge, Grundschulden u. a.
    • Überblick über bestehende Schulden verschaffen und Unterlagen kopieren
    • Girokonto, Darlehensverträge, Kreditverträge u. a.
  • Mietvertrag, wer ist Vertragspartner?
  • Hausnebenkosten wie Strom, Heizung, Telefon, Müllabfuhr, Grundsteuer, Versicherungsbeiträge u. a.
  • Bei Streitigkeiten über den Hausrat:
    • Liste aller Haushaltsgegenstände anfertigen mit Anschaffungspreis und aktuellem Wert

Das Trennungsjahr

Bitte konsultieren Sie einen Anwalt um Ihre Ansprüche zu sichern.

  • Trennung

    • Grundsatz der totalen Trennung
    • Trennung durch Auszug
    • Trennung innerhalb der Wohnung möglich, dann aber getrennt geführte Haushalte, Trennung von Tisch und Bett, d.h. keine gemeinsames Schlafzimmer, keine Versorgungsleistungen mehr
    • Trennungszeitpunkt festlegen, ggf. durch Trennungsschreiben des Anwaltes
  • Unterhalt
  • Regelung und Berechnung des Trennungsunterhaltes
  • Regelung und Berechnung des Kindesunterhaltes
  • Minderjähriger Kinder
  • Volljähriger Kinder
  • Umgang
  • Erstellung einer Umgangsregelung
  • Sorgerecht
  • Ggf. Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen
  • Regelung des Sorgerechts
  • Finanzamt
  • Während dem Trennungsjahr noch keine Veränderung, im darauffolgenden Jahr dem Finanzamt die Trennung anzeigen und Steuerklassenwechsel
  • Bsp: Trennung im Juli 2016, Steuerklassen bleiben im Jahr 2016 unverändert, Steuerklassenwechsel im Jahr 2017
  • Änderung des Testaments
  • Widerruf von Kontovollmachten und Einzugsermächtigungen
  • Nutzung der Ehewohnung
  • Verteilung des Hausrates
  • Bei Einvernehmen ggf. Abschluss eines Ehevertrages mit Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Vorteil: Kostenersparnis, nervenschonend, schnelle Scheidung möglich

Kurz vor Ablauf des Trennungsjahres (ca. 2 Monate zuvor)

  • Stellung des Scheidungsantrages durch den Anwalt
    • Ausfüllen der vom Gericht übersandten Fragebögen zum Versorgungsausgleich (= Ermittlung der Rentenanwartschaften)
  • Klärung nachehelicher Unterhaltsansprüche, ggf. Geltendmachung im Scheidungsverbund
  • Klärung des Zugewinnausgleiches
  • Klärung und Regelung der Verwaltung künftigen gemeinsamen Vermögens
  • Vermögensauseinandersetzung im gemeinsamen Eigentum stehender Immobilien

Nach Rechtskraft der Scheidung

  • Namensänderung
  • Eigene Krankenversicherung (Familienversicherung entfällt)
  • Falls noch nicht geschehen
    • Geltendmachung nachehelicher Unterhaltsansprüche (isoliertes Verfahren, umgehend)
    • Geltendmachung Zugewinnausgleich (isoliertes Verfahren, Verjährungsfrist 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung)

Die obige Checkliste soll Ihnen einen groben Einblick über die zu klärenden Dinge in Bezug auf die Trennung bis hin zur Scheidung ermöglichen.

Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg für Sie persönlich der Richtige ist, kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen und finden den Weg, der für Sie persönlich passt.

Deshalb verlieren Sie keine Zeit und vereinbaren Sie sofort einen Termin. Wir freuen uns auf Sie.




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