CNexchange – falscher Broker verweigert Auszahlung: Erfahrungen mit Anlagebetrug

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Von CNexchange getäuschte Anleger berichten über derbe Erfahrungen mit dem falschen Broker. Anleger behaupten, von CNexchange absichtlich belogen und betrogen worden zu sein, zumal die „investierten“ Gelder und vermeintlichen Gewinne nie ausgezahlt wurden. Dafür aber verschwand deren Geld sofort in den Taschen der Betrüger. Mittlerweile existiert sogar eine Warnung der maltesischen Finanzaufsicht! Der Fall scheint klar: Anlagebetrug! Welche Erfahrungen hatten Sie selbst? Hilft Anlegern die Polizei weiter? Wer kann Anlegern helfen? 

Die Website enthält nur Lügen!

Anleger meinen, CNexchange habe sie auf der Website manipuliert, belogen und betrogen. Hier mussten Anleger nur Lügen lesen. Mitunter waren es folgende Lügen:

„Wir sind ein Exchanger der Gemeinschaft, von der Gemeinschaft und für die Gemeinschaft. Unser Bestreben ist es, die Gemeinschaft, die mit uns verbunden ist, zu erheben, während wir aufsteigen und aufsteigen. Vertrauen, Zuverlässigkeit, Transparenz, Sicherheit und Schnelligkeit sind die Werte, an die wir uns wirklich halten.“

Alles schien total real und doch war es nur als vermeintlich sicheres Investment getarnter Anlagebetrug. Gutgläubige Anleger verloren dabei ihr ganzes „investiertes“ Geld an die Betrüger, wobei sie nie einen einzigen Cent wirklich investiert hatten. Auch Profis saßen oft diesem Fake auf und vermochten ihn nicht sofort aufzudecken.

Aktuelle Warnung der maltesischen Finanzaufsicht

Am 25.10.2022 veröffentlichte die MFSA eine unmissverständliche Warnung vor CNexchange und Co: “Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ... ist auf einen Rechtsträger aufmerksam geworden, der unter dem Namen Quickx oder CNexchnage ("der Rechtsträger") im Internet unter den folgenden Links präsent ist: cnexchange.io, quickx.io und quickswapx.io. Auf seinen Websites wirbt der Rechtsträger für die Dienstleistungen einer "Online-Handelsplattform für digitale Vermögenswerte (Krypto zu Krypto) für Produkte, die gemeinhin als kryptographische Token, digitale Token oder kryptographische Währungen (zusammenfassend "digitale Währung") bekannt sind". Die MFSA möchte die Öffentlichkeit darauf hinweisen, dass der Rechtsträger NICHT lizenziert oder anderweitig von der MFSA autorisiert ist, VFA-Dienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen”. CNexchange handelt demnach illegal.

Wer sind die Betreiber?

Die Betreiber von CNexchange tun viel, um Anlegern über die wahren Verhältnisse und die eigene Identität zu täuschen. Anleger werden diese Frage wohl nicht beantworten können! Die Betrüger betreiben eine Vielzahl gleichartiger Websites auf Grundlage desselben Betrugsmodells und aktualisieren diese permanent, um sie schnell online und offline schalten zu können. Zudem ändern die Kriminellen stetig ihre Top-Level-Domain ab und können so die staatlichen Ermittlungsbehörden irreleiten und deren Untersuchungen maximal verzögern.

Doch wer ist der Betreiber der CNexchange? Auf der Webseite cnexchange.io ist dazu einiges zu finden. Zum Beispiel wird die Firma QuickX Limited mit der Anschrift 1400 Block 14 Portomaso, St. Julians Malta angegeben, dort sind die Macher von CNexchange jedoch nicht auffindbar, handelt es sich doch um eine Briefkastenfirma. Registriert wurde die Domain cnexchange.io am 12.07.2019 bei GoDaddy.com, LLC. Weder gibt es eine Support-E-Mail-Adresse, noch eine Telefonnummer.

Anleger „verschlafen“ quasi den Betrug!

Während Anleger an sagenhafte Gewinne denken, passiert der Anlagebetrug unbemerkt. Zweifel haben Anleger oft nur, wenn die falschen Broker sich weigern, das Geld auszuzahlen. Oft sind die vermeintlichen Broker dann schon gar nicht mehr erreichbar! Geschädigte Anleger tun zudem oft kund, dass sie oft noch an den Haaren herbei gezogene Steuern, Gebühren oder sonstige Zahlungen begleichen mussten, um eine Auszahlung doch noch zu erzielen. Doch die Betrüger haben Anlegern auch diesmal eine Zahlung ihres „angelegten“ Geldes - nebst den vermeintlichen Gewinnen - verweigert, weil die Kriminellen Anleger nie auszahlen wollten. Das gesamte kriminelle Geschäftsmodell und der Anlagebetrug fußen nämlich darauf. Es gab also nie ein Investment.

Was bringen Warnlisten der Aufsichtsbehörden den geschädigten Anlegern?

Geschädigte Anleger sehen sich oft mitschuldig am Anlagebetrug. Obschon etliche von ihnen zuvor gewissenhaft im Internet recherchiert hatten, waren sie außerstande, betrügerische Auffälligkeiten zu ermitteln. So nahmen jene Anleger irrtümlich an, dass alles korrekt sein musste. Doch warum konnten Anleger keinerlei Betrügereien in Bezug auf das geplante „Investment“ ermitteln? Dies nicht, weil die Täter oft noch eine Weile nach dem Anlagebetrug ihr kriminelles Unwesen treiben, da die Aufsichtsbehörden deren kriminelle Handlungen oft nicht sofort aufdecken können. Tatsächlich geben die Behörden – so auch aktuell die maltesische Finanzaufsicht am 25.10.2022 - Warnlisten oft auch nur dann heraus, wenn der Anlagebetrug ihnen vormals von anderen Betrugsopfern vorgetragen worden ist. Nachfolgende Anleger bemerken also nichts vom Anlagebetrug und nur, wenn schon vormals Betrogene ihre Erfahrungen mit dem falschen Broker öffentlich in Foren, Bewertungsplattformen oder auf sozialen Medien öffentlich kundtun und etwa bei Auszahlungsproblemen mit den betrügerischen Brokern Rechtsanwälte konsultieren, geben besagte Behörden erste Warnungen auf schwarzen Listen für Broker ihrerseits heraus!

Was sollten die betrogenen Anleger tun?

Betrogene Anleger wenden sich an die Polizei und stellen eine Strafanzeige wegen Anlagebetrugs. Sie glauben fälschlicher Weise, dass sie ihr Geld so zurückerhalten würden. Doch eine Strafanzeige zielt nur auf die Strafverfolgung und im Idealfall auf die Bestrafung der Täter ab! Die Betrugsopfer erhalten dadurch aber kein Geld zurück, sondern müssen sich dieses auf andere Weise zurück verschaffen! Dafür ist komplexe Expertise erforderlich und natürlich viel Zeit für grundlegende Recherchen. Die staatlichen Ermittlungsbehörden können das oft nicht leisten. Dazu erklärt Rechtsanwalt Jochen Resch: „Wir stellen forensische Untersuchungen an. Mittels unserer internationalen Netzwerke sind wir in der Lage, auch Fälle mit internationalem Bezug zu lösen, zumal die Mehrzahl aller Fälle einen Auslandsbezug auch tatsächlich hat. Wir nehmen die Spur des Geldes auf. Damals sagte man, Geld sei nicht weg, sondern nur anderswo. Nun möchten wir ergänzen: Geld ist zudem digital verfolgbar, auch wenn es bereits über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt und in der Blockchain anonymisiert wurde“.


Resch Rechtsanwälte - Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986

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