Co.Net Verbrauchergenossenschaft: Anleger aufgepasst - 100% Rückzahlung ohne Kündigung möglich?

  • 1 Minuten Lesezeit

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht möchte ich eine wichtige Information an die meisten Anleger der CoNet Verbrauchergenossenschaft weitergeben:


Viele von Ihnen sind sich möglicherweise nicht bewusst, dass sie in zahlreichen Fällen sofort die volle Rückzahlung von 100% ihrer bisherigen Einzahlungen erfolgreich beanspruchen können.


Zu diesem Sachverhalt habe ich ein Video gemacht, dass Sie sich HIER ANSCHAUEN können.


Ohne Kündigung, ohne AGO und Hin- und Her um das Auseinandersetzungs-Guthaben.


Ganz einfach aus formalen Gründen resultiert, die keiner komplizierten gerichtlichen Beweisführung, keiner Zeugenaussagen und keiner Gutachten bedürfen.


Ob diese formalen Gründe auch in Ihrem Falle vorliegen, können wir aus Ihren Unterlagen ableiten.


Für diejenigen, die sich bisher aufgrund der Kosten einer rechtlichen Durchsetzung noch zurückhalten, gibt es eine erfreuliche Nachricht:


Durch unsere Zusammenarbeit mit einem Prozesskosten-Finanzierer können wir Ihr Kostenrisiko erheblich begrenzen.

Wenn Kosten einer Durchsetzung Ihres Anspruchs Sie bisher noch zurückgehalten haben, und wenn Sie wissen wollen wie eine Prozesskosten-Finanzierung auch für Sie gehen könnte, dann melden Sie sich gerne unverbindlich und kostenlos.


Interessierte Anleger können sich unverbindlich und kostenlos über ihre Möglichkeiten informieren lassen.


Mit freundlichen Grüßen,


Ihr Helge Petersen

Fachanwalt für Kapitalanlagerecht


Nehmen Sie zu uns Kontakt auf: 

kanzlei-hpc.de/conet 
 Telefon: +49 (0)431/260 924-0
  
E-Mail: info@helgepetersen.de

Foto(s): eigenes Bild

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