Co.Net Verbrauchergenossenschaft eG: Genosse bekommt Recht vor Landgericht Stade
- 2 Minuten Lesezeit
Schon wieder:
Der Genosse hatte einen Teil seiner 64 Anteile gekündigt und nicht ausgezahlt bekommen. Er wandte sich an uns mit der Bitte um Geltendmachung seiner Rechte. Er hatte sich weder von der Hinhalte-Taktik der Co.Net noch vom Geschwafel seine Vermittlers "überzeugen" lassen, ließ durch uns eine Klage gegen die Co.Net einreichen und behielt es sich vor, auch noch seinen Vermittler zu verklagen, bevor der Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung verjährt.
Mit Erfolg!
Jedwedes Gegenargument der Genossenschaft überzeugte das Gericht nicht:
1. Ein Schiedsverfahren ist nicht nötig, da es keine Individualvereinbarung dafür gibt.
2. Die vom Genossen nicht einghaltene Jahresfrist für die Kündigung zum Jahresende wurde auch geheilt.
3. Der Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf es zur Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens auch nicht, weil diese Klausel illegalerweise in der Geschäftsordnung und nicht in der Satzung steht.
4. Die Teilkündigung war möglich, da ein Geschäftsanteil nur € 500 beträgt und der Kläger von seinen 64 Anteilen nur 24 gekündigt hatte.
5. Es wurde auch nicht substantiiert vorgetragen, warum durch die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthaben eine Unterschreitung des Mindeskapitals der Genossenschaft erfolgen könnte.
Angesichts der Prozeßerfahrung der Beklagten - wie man vom Gericht hörte - mit solchen Verfahren stellt sich die Frage, warum nicht sofort ausgezahlt wird.
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REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei
Wir vertreten und beraten Genossen und haben uns zu den Hintergründen und potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.
Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Investor wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.
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