Co.Net Verbrauchergenossenschaft: Vorläufiges Insolvenzverfahren aufgehoben: Müssen Anleger sich trotzdem Sorgen machen?

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Stiftung Warentest (Online) meldete am 18. Oktober 2023, dass das Amtsgericht Stade den Insolvenzantrag der Co.Net Verbrauchergenossenschaft aus Drochtersen (Az. 73 IN 73/23) am 25. September 2023 vorläufig aufgehoben hat.


Eine vermeintliche Entwarnung für Anleger?


Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sage ich klar: Diese Entscheidung bedeutet nicht zwangsläufig, dass alles in Ordnung ist. Vielmehr haben wir in der Vergangenheit oft gesehen, dass solche Entwicklungen den Beginn des Niedergangs markieren.


Zu diesem Sachverhalt habe ich ein Video gemacht, dass Sie sich HIER ANSCHAUEN können. 


In meinem Video erkläre ich, warum dies keine Entwarnung sein muss und weiterhin Alarmbereitschaft geboten ist. Vor allem: Welche Konsequenzen dies für sie haben kann.


Denn auch nach Bilanz 2021 beträgt der Kassenbestand zum Bilanzstichtag 2021 nicht einmal 65.000 Euro (nach knapp 4.000 Euro zum Bilanzstichtag 2020). Ist das genug, um davon eine Vielzahl von ausscheidenden Anlegern auszahlen zu können? Was glauben Sie?


Besonders relevant ist diese Stellungnahme in der Meldung der Stiftung Warentest für Ratenzahler der Co.Net Verbrauchergenossenschaft: „Mitglieder, die Genossenschaftsanteile gezeichnet haben und in Raten bezahlen, müssten im Falle eines Insolvenzverfahrens damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter die noch ausstehende Summe einfordert.“


Aber es gibt eine gute Nachricht: In vielen Fällen ist es möglich, nicht nur unbeschadet aus dieser Situation herauszukommen, sondern auch 100% der bisher eingezahlten Gelder erfolgreich zurückzuerhalten. Selbst ohne Kündigung und ohne den komplizierten Prozess mit AGO und Auseinandersetzungs-Guthaben. Das ist meine Meinung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht. Selbst ohne Kündigung und ohne den komplizierten Prozess mit AGO und Auseinandersetzungs-Guthaben.


Und falls Bedenken bezüglich der Kosten einer rechtlichen Durchsetzung Sie zögern lassen, gibt es noch mehr gute Neuigkeiten: Wir kooperieren mit einem Prozesskosten-Finanzierer, der Ihr Kostenrisiko erheblich minimieren kann.


Wenn Sie mehr erfahren möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich und kostenlos bei uns.



Mit freundlichen Grüßen,


Ihr Helge Petersen

Fachanwalt für Kapitalanlagerecht


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