Co.Net verweigert Ihnen die Auszahlung nach Kündigung – Hinhaltetaktik oder klamme Kassen oder andere Gründe?

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie haben Ihre Genossenschaftsbeteiligung bei der CoNet Verbrauchergenossenschaft gekündigt, doch die Auszahlung Ihres Geldes lässt auf sich warten?


Der Verdacht, mit Verweisen auf AGO und das noch zu berechnende Auseinandersetzungs-Guthaben hingehalten zu werden, drängt sich Ihnen auf?


Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht sehe ich hier eine alarmierende Situation und möchte Licht ins Dunkel bringen.


Zu diesem Sachverhalt habe ich ein Video gemacht, dass Sie sich HIER ANSCHAUEN können.


Klamme Kassenlage?

In der Bilanz 2021 (eine neuere ist zum Datum des Abfassens dieses Beitrags nicht auf dem Portal bundesanzeiger.de eingestellt) beträgt die Bilanzposition „Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks“ keine 70.000 Euro. Im Vorjahr 2020 war sie laut Bilanz unter 4.000 (!) Euro. Wie viele ausscheidende Anleger wie Sie kann man davon gleichzeitig auszahlen?


Mutmaßliche Hinhalte-Taktiken sprengen:

Viele Anleger sind sich möglicherweise nicht bewusst, dass sie in zahlreichen Fällen sofort, sogar ohne Kündigung und ohne das Prozedere mit AGO und Auseinandersetzungs-Guthaben, die volle Rückzahlung von 100% ihrer bisherigen Einzahlungen erfolgreich erreichen können.


Kostenrisiko minimieren:

Falls Bedenken bezüglich der Kosten einer rechtlichen Durchsetzung Sie bisher noch zögern lassen, gibt es gute Neuigkeiten: Wir kooperieren mit einem Prozesskosten-Finanzierer, der Ihr Kostenrisiko erheblich minimieren kann.


Wenn Sie mehr erfahren möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich und kostenlos bei uns.


Mit freundlichen Grüßen,


Ihr Helge Petersen

Fachanwalt für Kapitalanlagerecht


Nehmen Sie zu uns Kontakt auf: 

kanzlei-hpc.de/conet
 Telefon: +49 (0)431/260 924-0
  
E-Mail: info@helgepetersen.de

Foto(s): eigenes Bild

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