Coin Grow Investment – Warnung der FCA

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Erneut ist eine Onlinehandelsplattform im Blickwinkel der Aufsichtsbehörden.

Über coin-grow.online werden Anlagen in Differenzkontrakten (Contract for Difference -CFD´s), Forex-Anlagen und ein Handel in Kryptowährungen offeriert.

Auf der Internetseite wird dargestellt, dass Coin-Grow.Online sich unter anderem als Investmentgesellschaft für digitale Vermögenswerte auszeichnet und das Unternehmen gegründet worden sei, um intelligente Portfolios mit intelligenten Investoren, einem kundenorientierten Ansatz sowie sicheren und hochwertigen Handelsplattformen und -tools bereitzustellen und die Anlagemethoden die Risiken eliminieren würden, die oft mit dem Gewinn aus digitalen Vermögenswerten verbunden seien.

Allerdings Warnung der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde – FCA

Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA, hat eine Warnung veröffentlicht, dass die Coin Grow Investment über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.

Weitere Warnsignale für Anleger

Auf der Webseite coin-grow.online ist auch kein Impressum vorhanden, so dass für Anleger unklar ist, wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform ist. Auch deren verantwortliche Personen sind nicht erkennbar.

Für die von Coin Grow Investment offerierten Anlagen ist auch eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich, die nach unserer Kenntnis nicht existiert.

Auch mangelt es an einer Aufsicht der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde.

Möglichkeiten für Anleger von Coin Grow Investment

Bei dem Angebot von Anlagen in Differenzkontrakten oder Forex-Anlagen in Deutschland handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG).

Beispielsweise kann der Tatbestand eines Eigenhandels im Sinn von § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG erfüllt sein.

Falls Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis der BaFin angeboten werden, kann für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 i. V. m. § 15 WpIG begründet werden.

Anlagen in CFD´s oder Forex-Geschäfte sind mit hohen Verlustrisiken verbunden. Sofern Ihnen aber von Beratern einer Plattform Gewinne versprochen werden, ohne auf derartige Risiken hinzuweisen oder auch Guthaben bzw. eingezahltes Kapital nicht zurückbezahlt werden, können auch andere Schadensersatzansprüche erfüllt sein.

Wenn Sie Kapital bei Coin Grow Investment angelegt und Probleme haben, können Sie uns gerne zu Fragen zu Ihren rechtlichen Optionen ansprechen.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 18.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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