BaFin-Warnung: Vorsicht vor Swiss Investment Funds

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Am 19.01.2024 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Warnhinweis bezüglich des Anbieters „Swiss Investment Funds“, der seine Dienstleistungen über die Webseite www.globgraph.com betreibt.


Die Trading-Plattform bietet nach eigenen Angaben „eine breite Palette von Finanzinstrumenten an, darunter Devisen, Aktien, Indizes und Rohstoffe.“ Die wichtigsten Merkmale der Plattform seien fortschrittliche Charting-Tools, die es ermöglichten, Markttrends zu analysieren und potenzielle Handelsmöglichkeiten zu erkennen. Swiss Investment Funds biete auch eine Reihe von Indikatoren für die technische Analyse, die es erleichtere, fundierte Handelsentscheidungen zu treffen.


Auf den ersten Blick fällt auf, dass die Webseite weder über das erforderliche Impressum verfügt noch irgendwelche Informationen zur Geschäftsadresse oder Rechtsform des Anbieters bereithält. Bereits das reicht aus, um den Verdacht zu begründen, dass es sich bei Swiss Investment Funds und seiner Webseite www.globgraph.com um Betrug handeln könnte. Auf jeden Fall ist das Angebot intransparent und unseriös. Darüber hinaus stellt die BaFin klar, dass es sich bei den Angeboten der Swiss Investment Funds um Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nach § 1 Kreditwesengesetz (KWG) handelt, die einer Erlaubnis der BaFin bedürfen – die aber nicht vorliegt, weshalb das Geschäft unerlaubt und somit rechtswidrig betrieben wird.


Potentielle Anleger sollten daher einen großen Bogen um diesen Anbieter machen, bereits geworbene Anleger sollten keinesfalls weiteres Geld einzahlen und stattdessen versuchen, sich sofort aus diesem Investment zu lösen. Andere Anleger berichteten bereits von Problemen bei der Auszahlung und Druck seitens des Anbieters, weiteres Geld zu investieren.


Die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner, seit über 20 Jahren im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz tätig, empfiehlt Anlegern, sich an Rechtsanwälte zu wenden, die auf Anlagebetrug spezialisiert sind und den Anbieter zur Rückzahlung auffordern sowie die involvierten Kreditinstitute kontaktieren. Sollte es sich um gesicherten Betrug handeln, wird dieser an die BaFin gemeldet, außerdem sollten Strafanzeigen gestellt werden.


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