Coingalaxy – Besorgte Anleger berichten über böse Erfahrungen mit zwielichtigem Broker!

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Von Coingalaxy übers Ohr gehauene Anleger machen ihren Frust nun öffentlich! Den schlimmen Erfahrungen der Anleger mit Coingalaxy zufolge wurde ihnen weder ihr Geld noch der angebliche Gewinn ausbezahlt. Dem Anschein nach ist es raffinierter Anlagebetrug! Alles begann damit, dass Anleger auf die vielversprechenden Zusagen auf der Website hereingefallen waren, infolge derer jene Anleger erst hohe Geldbeträge „anlegten“. Leider lohnte sich dies „Investment“ nur für die Betrüger, die direkt abkassierten. Wer kann Anlegern helfen, ihr Geld zurückzubekommen, die Polizei? Gute Chancen hierfür haben Anleger nur, wenn sie sich einem Experten anvertrauen.


Nur falsche Versprechen auf Fake Website!

Die meisten Anleger sind fassungslos, wenn sie realisieren, dass der durch Coingalaxy verübte Anlagebetrug schon mit der professionelle gestalteten, seriös anmutenden, Website begann. Dort liest man zum Beispiel folgende Lügen:

„Willkommen auf der Website von Coin Galaxy Plc! Wenn Sie sich hier wiederfinden, sind Sie definitiv auf der Suche nach einer zuverlässigen und profitablen Investition. Ja, Sie sind hier genau richtig! Unser Unternehmen bietet Ihnen eine qualitativ hochwertige Verwaltung von Treuhandvermögen auf der Basis von Devisen und profitablem Handel über Fondsbörsen. Es gibt keinen anderen weltweiten Finanzmarkt, der bei den großen Preisschwankungen von Bitcoin und anderen Kryptowährungen eine tägliche Fähigkeit zur Erzielung konstanter Gewinne garantieren kann. Die vorgeschlagenen Modalitäten für eine verstärkte Zusammenarbeit werden von jedem akzeptiert, der Kryptowährungen nutzt und ihre fantastischen Perspektiven kennt. "

Weil alles so echt wirkt, hielten etliche Anleger diese Website für absolut vertrauenswürdig. Das Geld war also sofort futsch, denn es floss gleich an die Kriminellen. Um es klar zu sagen: Es ist nur gemeiner Online-Anlagebetrug! Sogar Fachleute können diesen gut gemachten Anlagebetrug als ebensolchen entlarven.


Wer steckt hinter der Coingalaxy und wo sind die Täter?

Die Täter hinter Coingalaxy lassen viel Geld springen, um Anlegern die wahren Verhältnisse und die eigene Identität zu verschleiern. Somit wird verständlich, dass kaum ein Anleger auf diese Frage eine passende Antwort hat! Die Betrüger veröffentlichen nicht selten zeitgleich mehrere ähnliche Websites, die aber alle dasselbe dubiose Geschäftsmodell zum Gegenstand haben. Die Täter halten diese Websites penibel in Schuss, um sie bei Bedarf rasch ins Netz zu stellen oder um sie ebenso schnell wieder vom Netz zu nehmen. Auch ändern die Täter dabei ihre Top-Level-Domain ständig ab, so dass dadurch ohne großen Aufwand die staatlichen Ermittlungsbehörden auf die falsche Spur geleitet werden und deren Ermittlungen ins Leere laufen.

Doch wer ist der Betreiber der Coingalaxy? Auf der Website von Coingalaxy ist dazu kaum Verwertbares zu finden. Klar wird das Unternehmen Coin Galaxy Plc mit der Adresse 221 Violet road, London, United Kingdom, E3 3AE angegeben, unter dieser sind die Macher von Coingalaxy dennoch nicht zu finden, handelt es sich doch um eine häufig genutzte Fake-Adresse. Das Unternehmen ist in keinem Handelsregister der Welt zu finden. Registriert wurde die Domain am 19.04.2022 bei NameCheap, Inc. Außerdem findet sich da noch die obligatorische Support-E-Mail-Adresse, jedoch keine Telefonnummer.


Anleger bemerken den Anlagebetrug erst zu spät!

Die Mehrheit der Anleger denkt nur an satte Renditen und sieht den Anlagebetrug nicht oder nicht rechtzeitig! Dass Anleger schon auf der Website beschwindelt wurden, ist für viele ein Schock! Leider werden viele erst skeptisch, wenn die betrügerischen Broker das Geld nicht auszahlen wollen oder wenn sie plötzlich für ihre Anleger nicht mehr erreichbar sind. Besonders makaber ist, wenn die Betrüger ihre Anleger in dreister Weise dazu auffordern, erst noch hanebüchene Steuerschulden zu begleichen oder andere vermeintliche Gebühren zu begleichen. Dies alles geschieht aber nur deshalb, um die bereits betrogenen Anleger abermals abzukassieren. Trotzdem zahlen etliche Anleger neuerlich das geforderte Geld. Es kommt sodann, wie es kommen muss: Auch diesmal erfolgt die ersehnte Auszahlung der Gelder nicht! Der perfide Plan ist also, Anleger von Anfang an zur Kasse zu bitten. Ein Investment liegt somit zu keiner Zeit vor. Das vermeintlich „investierte“ Geld wird direkt an die Täter überwiesen.


Was aber bringen Warnlisten der Aufsichtsbehörden betrogenen Anlegern überhaupt?

Betrogene Opfer werfen sich oft vor, wie es sein könne, dass sie den Anlagebetrug nicht rechtzeitig wahrgenommen haben. Obschon etliche Anleger im Vorfeld gründlich und nach bestem Gewissen im Internet gegoogelt haben, fanden sie keine Anzeichen für Anlagebetrug. Daher gingen diese Anleger auch zurecht davon aus, dass das anstehende Investment „sicher“ sein müsse. Dieser Trugschluss kann den Opfern nicht angelastet werden! Warum nicht? Weil die Betrüger oft noch monatelang nach dem Betrug unterm Radarschirm der Aufsichtsbehörden ihre krummen Dinger drehen und die Behörden Warnlisten regelmäßig erst herausgeben können, wenn der Anlagebetrug zuvor bereits von anderen Betrugsopfern öffentlich gerügt wurde. Sobald zuvor betrogene Anleger also ihre negativen Erfahrungen öffentlich in Foren, Bewertungsplattformen oder etwa über die sozialen Medien verbreiten und zum Beispiel bei Auszahlungsproblemen mit Brokern sich hilfesuchend Anwälten zuwenden, werden die Behörden – und das oft nur vereinzelt - ihrerseits erste Warnungen auf schwarzen Listen für Broker herausgeben.


Was sollten geschädigte Anleger also tun?

Meist rennen geschädigte Anleger panikartig zur Polizei, um eine Strafanzeige wegen Anlagebetrugs zu erstatten. Doch weit gefehlt! Das wird deshalb nicht passieren, weil eine Strafanzeige nur die Strafverfolgung und im Idealfall die Bestrafung des Täters bezweckt. Geschädigte Opfer müssen sich das Geld auf anderem Wege zurückholen. Doch dies erfordert einen komplexen Sachverstand und noch dazu Unmengen von Zeit. Staatliche Ermittlungsbehörden stoßen dabei oft schnell an ihre Kapazitäten. Rechtsanwalt Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte sagtdazu:“ Wir stellen forensische Ermittlungen an. Dank unserer internationalen Netzwerke können wir sogar Fälle mit Bezug zum Ausland lösen. Tatsächlich weist die Mehrheit aller Fälle einen Bezug zum Ausland auf! Wir folgen der Spur des Geldes. Früher sagte man, Geld sei nicht weg, sondern nur woanders. Wir möchten dies wie folgt ergänzen: Geld ist digital verfolgbar, und zwar selbst dann, wenn es über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt wurde und in der Anonymität der Blockchain unterging“.


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