Compay GmbH Mahnung wegen poppen.de von Ideawise Limited

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Immer wieder melden sich Betroffene bei mir, die Mahnungen (meist per E-Mail) der Compay GmbH aus Langenfeld erhalten haben. Darin fordert die Compay GmbH Zahlungen für Mitgliedbeiträge von Datingseiten der Ideawise Limited, wie z. B. poppen.de. Hier erfahren Sie, was Sie tun können, wenn sie ebenfalls eine solche Mahnung der Compay GmbH erhalten haben.

Compay GmbH fordert Beträge für poppen.de

Die meisten Betroffenen werden zunächst überrascht sein, wenn sie Mahnungen der Compay GmbH erhalten, da sie von dem Unternehmen zuvor noch nie gehört haben. In den Zahlungen erklärt die Compay GmbH, das sie z. B. von der Seite poppen.de mit der Zahlungsabwicklung beauftragt worden sei. Da das Bankkonto jedoch nicht gedeckt gewesen sei oder man der Abbuchung widersprochen habe, wird man aufgefordert, den fälligen Betrag und zusätzliche Kosten von 10,00 € zu zahlen. Sollte man nicht innerhalb von 14 Tagen zahlen, werde der Vorgang an ein Inkassounternehmen übergeben. Tatsächlich wird in einigen Fällen später die Faircollect GmbH mit dem Einzug der Forderungen beauftragt.

Poppen.de und andere Seiten der Ideawise Limited

Die Webseite Poppen.de wird betrieben von einem Unternehmen namens Ideawise Limited mit Sitz in Hong Kong. Im Impressum von poppen.de erfährt man jedoch zusätzlich, dass die Bezahlung und der Forderungseinzug durch das 100prozentige Tochterunternehmen Compay GmbH erfolgt. Die Ideawise Limited betreibt neben poppen.de auch noch weitere deutschsprachige Webseiten, wie etwa popcorn-dating.com, swingerclubs.de, kaufmich.com, fetisch.de oder gay.de.

Kostenlose Anmeldung aber kostenpflichtige Abos bei poppen.de

Wie auf vielen anderen Datingseiten auch, kann man sich auf den Seiten der Ideawise Limited zunächst kostenlos registrieren. So heißt es auf der Startseite bspw. „Die Anmeldung ist kostenlos, unverbindlich und verpflichtet Dich zu nichts!“. Will man jedoch die kompletten Funktionen der Seite zu nutzen, muss eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen werden. So kostet eine dreimonatige „VIP-Mitgliedschaft“ bei poppen.de bspw. 19,00 € pro Monat.

Abo verlängert sich automatisch

Gleichwohl gibt es immer wieder Fälle, in denen mir meine Mandanten berichten, dass sie sich nicht erinnern können, ein entsprechendes Abo abgeschlossen zu haben oder dies zumindest nicht bewusst in Anspruch genommen haben. Einige übersehen bei der Anmeldung offenbar, dass sich das jeweilige Abo automatisch verlängert, wenn man per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt. Zudem kann es natürlich immer mal vorkommen, dass die eigenen Daten von unberechtigten Dritten missbraucht werden.

Compay GmbH muss Mitgliedschaft beweisen – Jetzt Musterantwort herunterladen

Wie bei anderen Verträgen auch, muss der Anbieter beweisen, dass Sie sich tatsächlich auf der Seite angemeldet und ein kostenpflichtiges Abo mit regelmäßiger Verlängerung abgeschlossen haben. Wenn Sie eine Mahnung der Ideawise Limited bzw. der Compay GmbH erhalten haben und sich dagegen wehren möchten, sollten Sie am besten schriftlich dazu Stellung nehmen und der Forderung widersprechen. Sie können dafür bspw. meinen (kostenpflichtigen) Musterbrief gegen die Compay GmbH nutzen, den Sie auf meiner Homepage herunterladen können. Das von mir verfasste Musterschreiben passt sich durch die Beantwortung einer Fragen Ihrem speziellen Fall an, so dass Sie nach wenigen Minuten ein fertiges Schreiben in den Händen halten, welches Sie an die Compay GmbH versenden können (auch die Anschrift ist bereits eingetragen).

Rechtsanwalt gegen Compay GmbH beauftragen

Wenn Sie einen Anwalt gegen das die Compay GmbH oder Ideawise Limited benötigen, können Sie mich auf meiner Homepage zum Festpreis mit Ihrem Fall beauftragen. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen, die Probleme mit Datingportalen haben.

Foto(s): @iStock.com - pixelfit


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