Concept 1 – Arrestverfahren erfolgreich eingeleitet!

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Wie bereits im Rechtstipp vom 19.08.2013 ausgeführt, wirft die Staatsanwaltschaft Nürnberg- Fürth dem Inhaber der Fa. Concept 1 - Herrn Jens Blaume - das Betreiben eines „Schneeballsystems" vor. Darüber hinaus hat dieser auch Einlagegeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG betrieben ohne hierfür die erforderliche Erlaubnis gemäß § 32 KWG zu besitzen.

Im Zuge der anwaltlichen Ermittlungen konnten umfangreiche Vermögenswerte sichergestellt werden. Für  die Anleger, die Ihr Kapital in Finanzanlagen der Concept 1 angelegt haben, war daher schnelles Handeln angesagt.

Die KKWV-Anwaltskanzlei hat daher seit Anfang August 2013 für eine Vielzahl von ihr vertretenen Anlegern entsprechende Arrestverfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth eingeleitet. Ein Arrestverfahren nach §§ 922 ZPO bietet als Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes die Möglichkeit, auch ohne das Vorliegen eines rechtskräftigen Titels (Urteil) entsprechende Sicherungsmaßnahmen in die Wege zu leiten.

 Aufgrund der uns vorliegenden umfangreichen Informationen  in dieser Angelegenheit sind  sämtliche von der KKWV-Anwaltskanzlei gestellten Anträge innerhalb von kurzer Zeit vom Gericht positiv entschieden worden.  Mittlerweile sind auch bereits entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen in die Wege geleitet worden.

Insoweit besteht für betroffene Anleger durchaus die Chance auf diesem Wege zumindest einen Teile des von Ihnen eingesetzten Kapitals zurückzuerhalten. Allerdings muss hier schnell gehandelt werden. Die KKWV-Anwaltskanzlei steht hier als  kompetenter Partner gerne zur Verfügung. Informiere Sie sich unter Tel.: 0821/43 99 86 70 oder info@kkwv-augsburg.de. Ansprechpartner ist Herr RA Rainer J. Kositzki.

 Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht  ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. 


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