Concept 1: Beginnt jetzt das Windhundrennen?

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Wie schon mehrfach berichtet bangen Kunden der Firma Concept I, Lauf, aktuell um die von ihnen angelegten Gelder. Die Firma Concept I hat durch ihren Inhaber sowie durch Vermittler mehreren hundert Anlegern sichere Renditen im zweistelligen Prozentbereich zugesichert und ihnen u.a. Mitarbeiteraktien diverser Großkonzerne zum Kauf, oftmals verbunden mit sog. Kursabsicherungen, angeboten.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt aktuell gegen den Inhaber der Firma Concept I wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis. Aktuell kann nur gemutmaßt werden, ob es sich vorliegend um ein sog. Schneeballsystem handelt und die Gelder der Kunden nie bestimmungsgemäß investiert wurden - dann würde sich um Betrug handeln - oder ob lediglich ohne entsprechende Bankerlaubnis gehandelt worden ist.

In jedem Falle stehen Kunden der Firma Concept I Schadensersatzansprüche gegen die Firma Concept I bzw. deren Inhaber zu.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, der mehrere geschädigte Kunden vertritt und bereits für einen betroffenen Kunden gerichtlich Ansprüche erfolgreich geltend gemacht hat, rät Betroffenen dringend zur schnellstmöglichen gerichtlichen Geltendmachung zur Sicherung ihrer Ansprüche. Denn es ist unklar, ob das verbliebene Vermögen der Firma Concept I - es wurden durch die Justizbehörden erhebliche Vermögenswerte beschlagnahmt - ausreichen wird, um alle Ansprüche der geschädigten Kunden zu befriedigen.

Insofern kann es durchaus sein, dass ein zu langes Zuwarten dazu führt, dass betroffene Anleger leer ausgehen könnten.

Sofern Anleger ihren Schaden aus dem beschlagnahmten Vermögen nicht vollständig befriedigen können besteht nach Einschätzung von Rechtsanwalt Reulein für die geschädigten Kunden gute Aussichten, auch Schadensersatzansprüche erfolgreich gegen die Vermittler geltend zu machen, da die eingesetzten Vermittler ohne weiteres zumindest hätten erkennen können, dass vorliegend ohne eine entsprechende Erlaubnis Geschäfte betrieben werden.

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Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg,

Telefon: 0911/760 731 10,

E-Mail: s.reulein@ksr-law.de,

Internet: www.ksr-law.de.

Rechtsanwalt Reulein ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit Jahren auf dem Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts und des Bankrechts tätig. Er vertritt ausschließlich Bankkunden und geschädigte Kapitalanleger. Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Zertifikaten, der Rückabwicklung von Fondsanlagen aller Art, insbesondere Immobilienfonds, atypisch stiller Beteiligungen sowie mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Banken, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Prospektverantwortlichen, auch im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.


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