Containerfonds Conrendit 7 GmbH & Co. KG – Entschädigung erreicht!

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Unser Mandant, ein Anleger, welchem eine Beteiligung an dem Containerfonds Conrendit 7 GmbH & Co. KG durch die Fürst Fugger Privat Bank vermittelt wurde, erhält Schadensersatz. Im Vergleich vom 27.1.2017 verpflichtet sich die Bank zur Zahlung von 7175 € Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligung. Mit Zahlung dieses Betrages sind sämtliche Ansprüche unseres Mandanten im Zusammenhang mit der Vermittlung der streitgegenständlichen Beteiligung abgegolten und erledigt. Wir konnten uns in diesem Rechtstreit erfolgreich auf eine fehlerhafte Anlageberatung der Bank berufen und durch den Vergleichsabschluss ca. 50 % des wirtschaftlichen Schadens unseres Mandanten wiedergutmachen. Die Bank war zur Zahlung des Vergleichsbetrages bereit, um den Risiken einer Verurteilung durch das Landgericht Augsburg zu entgehen.

Bankkunden, die mit dem Erwerb dieser oder anderen Beteiligungen unzufrieden sind, sollten einen Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht mit der Wahrung ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.

Allerdings ist Vorsicht hinsichtlich drohender Verjährung geboten. Nach der Rechtsvorschrift des § 199 BGB unterliegt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einer 10-Jahresfrist. Danach bestehen im Regelfall keine Chancen mehr, Geld zurückzuerhalten.

Eine fehlerhafte Aufklärung des Bankberaters führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Ansprüchen auf Schadensersatz zugunsten des falsch beratenen Bankkunden. Dabei ist grundsätzlich ein Bankkunde, welchem durch die Bank Vorschläge für eine Investition gemacht werden, ungefragt auf alle für seine Anlageentscheidung wichtigen Umstände hinzuweisen. Die empfohlene Beteiligung muss dem Anlageziel des Kunden entsprechen, das erfragt werden muss. Ferner muss auch eine anlagerspezifische Beratung vorliegen, also auch z.B. objektspezifische Risikohinweise in Bezug auf die konkrete Anlage erfolgen.

Es ist für Banken, die nach der Rechtsprechung verpflichtet sind, Beteiligungen, die sie vermitteln, selbst kritisch zunächst zu prüfen, im Einzelfall gar nicht so einfach, der gesetzlich normierten Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Aufklärung nachzukommen.

Dies gilt umso mehr, als gegebenenfalls

  • eine Intransparenz betreffend Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermittlung der Beteiligung berechnet werden, und gegebenenfalls an die Bank zurückerstattet werden, besteht, die zu einer Falschberatung führt.
  • Prognoseberechnungen Renditechancen darstellen, wobei dies aber völlig unrealistische Werte sind.

MJH Rechtsanwälte haben sich darauf spezialisiert z.B.: so genannte Prospektfehler aufzufinden und zu analysieren. Und dies, um der Ursache einer gegebenenfalls vorgenommenen Fehlberatung auf die Spur zu kommen und gerichtlich nachzuweisen.

Ob Ihnen selbst Schadensersatzansprüche zustehen und wir eine Geltendmachung gegenüber der Bank außergerichtlich oder gerichtlich empfehlen, ergibt erst die Prüfung in Ihrem Einzelfall.

MJH Rechtsanwälte: RA Martin J. Haas meint: übersenden Sie uns Ihre Beitrittserklärung. Wir erstellen Ihnen kostenfrei ein Angebot für Ihre Rechtsvertretung, wenn wir im Rahmen einer rechtlichen Ersteinschätzung ausreichende Erfolgsaussichten erkennen können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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