Insolvenz des Container-Finanzierers P&R – Persönliche Haftung der Anleger?

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Schreckgespenst der Insolvenz geht wieder um.

Mit dem 19.03.2018 wurde klar, dass der Container-Finanzierer P&R zumindest in Teilen in die Insolvenz geht.

Seit vielen Jahren kaufen Privatanleger Container als Kapitalanlage. Sie werden Eigentümer der Container und vermieten diese an die weltweiten Reedereien. Die Mieteinnahmen werden zur Deckung der Kapitalanlage verwandt. Dieses Geschäft hat der Container-Finanzierer P&R jahrelang mehr als gewinnbringend betrieben und erwirtschaftete so zu einer Summe von 1,3 Mrd. Container, die weltweit verwaltet wurden. Über 50.000 Anleger stellten hierfür mehr als 3,5 Milliarden € zur Verfügung.

Nun liegt der Insolvenzantrag vor. Dieser trifft Kunden wie Vermittler ins Mark. Viele Makler stehen vor dem Aus, da diese nichts anderes als Container von P&R vertrieben haben. Für die Anleger stellt sich hier nicht nur das Problem des Totalverlustes, sondern auch die Tatsache, dass ihre Haftung als Anteilseigner nicht auf die Einlagesumme beschränkt ist, sondern – was viele Kapitalanleger nicht wissen – eine persönliche Haftung, die über die Einlagesumme hinausgeht, vorliegt. Die Anleger sind per Vertrag Eigentümer der Container und somit auch für das Wohl und Wehe der Container verantwortlich. D. h., hier können Nachforderungen von Reedereien oder Häfen in aller Welt drohen, die Standortgebühren oder Entsorgungskosten in Rechnung stellen. Ebenso trifft die Anleger jede Art von finanziellen Verpflichtungen aus den Containern. Diese sind, wie gesagt, Stand und Lagergebühren, Unterhalt, Wartung, Versicherungen etc.

Hier liegt eine klare Nachschussverpflichtung vor. Zwar sind Kapitalanlagen seit dem Jahre 2015, die eine Nachschusspflicht begründen, verboten, allerdings sieht das Bundesaufsichtsamt für Finanzen (BaFin) die Investoren durchaus in der Pflicht. „Der Umstand, dass der Anleger als Eigentümer für sein Eigentum haften muss, stellt aus Sicht der BaFin keine Nachschusspflicht dar.“

Den Anlegern droht also nicht nur der Totalverlust ihrer Investitionen, sondern auch die Tatsache, dass sie gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen müssen. Wehren Sie sich!

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anleger?

Bemerkenswert ist, dass die P&R im Jahre 2017 den ersten von der BaFin zu genehmigenden Prospekt veröffentlicht hat und hierin unter anderem eine Einschränkung des Bestätigungsvermerkes des beauftragten Wirtschaftsprüfers vorliegt. Schon im Jahre 2017, genauer im Juli 2017, merkte die Zeitschrift „Finanztest“ an, dass die Einschränkung eines Bestätigungsvermerkes ein seltener, nicht oft vorkommender Mangel der hier vorliegenden Bilanz ist. Dies könnte ein Anknüpfungspunkt für die Anleger sein.

Weiterhin sollte ein Vorgehen gegen die Anlagevermittler überprüft werden. Diese sind in der Regel haftpflichtversichert und könnten somit die einzige Möglichkeit darstellen, wieder an sein investiertes Geld zu kommen. Eine Haftung der Anlagevermittler ist sehr wahrscheinlich, da diese sicherlich nicht oder nur in Teilen über die weitgehende Haftung des hier vorliegenden Investments aufgeklärt haben.

Ebenso sollte der vorliegende Prospekt auf Prospektfehler überprüft werden, da dies ein wichtiges Argument gegenüber möglichen Nachforderungen von Seiten des Insolvenzverwalters Michael Jaffé sein könnte.

Ebenso sind Schadensersatzansprüche gegen Gründer, gegen die Vorstände, gegen die Geschäftsführung, gegen die Initiatoren und die möglichen Wirtschaftsprüfer möglich und zu überprüfen. Diese Ansprüche sind wie die anderen auch, jedoch nicht zeitlich unbegrenzt geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Anmeldung der Insolvenz.

Wehren Sie sich!

Kanzlei KMP3G meldet Forderungen an – und setzt Schadensersatzansprüche durch

Anleger sollten jetzt aktiv werden, um Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München, steht Anlegern nicht nur bei der rechtssicheren Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle zur Seite, sondern prüft auch Schadensersatzansprüche und ist in der Lage diese effektiv und schnell durchzusetzen – wo nötig, auch gerichtlich. Die Kanzlei KMP3G Klamert + Partner hat jahrzehntelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht und steht Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gerne zur Seite. Wir überprüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten jederzeit und unverbindlich in einer Erstberatung.

Ihr Ansprechpartner: 

RA Markus Klamert

Kapitalanlagerecht Bankrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Klamert

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten